Elektronische amtliche Publikationsplattform öffnet

Gemeinde Widnau
Gemeinde Widnau

St. Margrethen,

Ab 1. Juni 2019 werden alle rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen der Gemeinde Widnau auf der Publikationsplattform des Kantons publiziert.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Die Gemeinden müssen ihre amtlichen Bekanntmachungen wie die Anzeige von Planauflageverfahren oder Referendumsverfahren von Gesetzes wegen in ihren amtlichen Publikationsorganen veröffentlichen. Gemäss aktueller Regelung hat der Gemeinderat Widnau anlässlich der Konstituierung für die Amts­dauer 2017 - 2020 den "Rheintaler" und den öffentlichen Anschlagkasten als Publikations­organ festgelegt. Einzelne Publikationen sind von Gesetzes wegen auch im kantonalen Amtsblatt zu publizieren.

Mit dem per 1. Juni 2019 neu in Kraft tretenden Publikationsgesetz schafft der Kanton St. Gallen eine digitale Publikationsplattform, die er anstelle des Amtsblatts neu für alle Veröffentlichungen nutzt. Der Kanton wird seine amtlichen Publikationen ab 1. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen und damit allen Rechts­suchenden kostenlos und umfassend einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ermöglichen.

Das Publikationsgesetz erlaubt es auch den Gemeinden, die Publikations­plattform des Kantons als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan zu bestimmen. Die Nutzung dieser Publikationsplattform ist für Gemeinden kostenlos. Der Gemeinderat hat beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ab 1. Juni 2019 werden alle amtlichen Publikationen sowie die Rechtssammlung der Gemeinde Widnau nur noch auf der neuen kantonalen Publikationsplattform rechts­verbindlich veröffentlicht.

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