Berneck möchte zusammen mit den Rheintaler Gemeinden durch die Erhöhung des einmaligen Freibetrags auf 60'000 Franken die anfallenden Gebühren reduzieren.
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Wasser. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Erhöhung des Freibetrags für wertvermehrende Investitionen in Photovoltaikanlagen auf 60'000 Franken als Massnahme im Zuge der Reduktion von Gebühren und Abgaben auf ökologischen Investitionen im Gebäudebereich erfordert eine Anpassung der Reglements über Anschlussbeiträge in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasser.

Die beteiligten Rheintaler Gemeinden haben beschlossen, die Änderungen gemeinsam und koordiniert in die öffentliche Auflage zu bringen. Die beiden Reglements der politischen Gemeinde Berneck unterstehen vom 1. April 2022 bis 10. Mai 2022 für 40 Tage dem fakultativen Referendum.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Frist bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Die entsprechende Referendumsvorlage ist auf der Publikationsplattform der Gemeindewebseite zu finden.

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