Aufhebung von Urnenwandgräbern auf dem Friedhof Widnau
Wie die Gemeinde Widnau bekannt gibt, werden nach Ablauf der Grabesruhe die Urnenwandgräber bis 2011 geräumt.

Infolge Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe nach 10 Jahren sind auf dem Friedhof Widnau die Urnenwandgräber bis 2011 zu räumen.
Die Angehörigen der verstorbenen Personen werden höflich gebeten, den Grabschmuck bis am Samstag, 2. April 2022, zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird darüber entschädigungslos und ohne weitere Benachrichtigung verfügt. Jegliche Verantwortung und Haftung der Gemeinde Widnau wird abgelehnt.
Weitere Informationen beziehungsweise ein Situationsplan, welche Gräber konkret aufgehoben werden, ist auf der Webseite der Gemeinde sowie im Anschlagkasten vor dem Gemeindehaus zu finden. Der Plan kann auch beim Bauamt angefordert werden.










