Widnau: Gemeinderat mahnt zur Einhaltung der Ruhezeiten
Nach diversen Meldungen aus der Bevölkerung erinnert der Gemeinderat von Widnau SG an die Ruhezeiten: Mittagsruhe gilt von 12–13 Uhr, Nachtruhe von 22–6 Uhr.

Seit August 2024 ist in Widnau das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Vollzug. Das Reglement bildet unter anderem die Grundlage für den Lärmschutz. Aufgrund diverser Meldungen aus der Öffentlichkeit bittet der Gemeinderat die Einwohnerinnen und Einwohner als auch die von ihnen beauftragten Unternehmen die Bestimmungen bezüglich Mittags- und Nachtruhe einzuhalten und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.










