Während der Totalrevision des St. Galler Volksschulgesetzes wurden bisher die Grundlagen wichtiger Themen geklärt, strittige Bereiche folgen in Phase zwei.
Stefan Kölliker
Unter Bildungschef Stefan Kölliker haben die Arbeiten zur Totalrevision des Volksschulgesetzes begonnen. Ab Juni übernimmt die neue Regierungsrätin Bettina Surber diese Aufgabe. - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

Bei der laufenden Totalrevision des St. Galler Volksschulgesetzes sind bisher vor allem die Grundlagen zu wichtigen Themen geklärt worden. Strittige Bereiche werden erst in einer zweiten Phase bearbeitet. Der nächste Schritt ist ein Vorentwurf des Gesetzes.

Während des Übergangs vom bisherigen Bildungsdirektor Stefan Kölliker (SVP) zu der im Juni startenden neuen Departementsvorsteherin Bettina Surber (SP) hat der Kanton einen Zwischenbericht zum Stand der Totalrevision des Volksschulgesetzes veröffentlicht.

Den Anstoss für die umfassende Überarbeitung des Gesetzes gab der Kantonsrat im November 2022. Das Ziel solle eine vereinfachte Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sein, hiess es damals. Das Bildungsdepartement solle sich auf Regelungen beschränken, «die der kantonalen Steuerung bedürfen».

Weiter müsse die Rolle des Bildungsrats überprüft werden. Verlangt wurden auch eine Flexibilisierung des Oberstufenmodells, der sonderpädagogischen Massnahmen oder des Einschulzeitpunkts.

Zukunft PHSG

Zudem soll sich die Pädagogische Hochschule St. Gallen (PHSG) «statt in Richtung Forschung zu einer verstärkten Praxisorientierung hin entwickeln». Nun liegt ein Zwischenergebnis der Revision vor: In einem ersten Schritt sei es «um vorläufige Grundhaltungen zu elementaren Themen der Volksschule», gegangen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.

Zu den Ergebnissen gehörten «einvernehmliche Haltungen» zum Lohnregime für Lehrpersonen. Dort sei keine kantonale Deregulierung vorgesehen. In der Schulaufsicht ist eine stärkere Qualitätsorientierung geplant.

Als «sensible Bereiche ohne klaren Konsens» werden etwa der Wirkungskreis und die Zusammensetzung des Bildungsrats bezeichnet oder die Typisierung der Oberstufe. Zu den kontroversen Themen gehört auch die Beurteilung nach Noten.

Weiter stellt sich die Frage, ob der Religionsunterricht Bestandteil des Lehrplans bleiben soll.

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