Die Stadt St. Gallen hat im Jahr 2015 zwei langjährige Lehrer zu Unrecht fristlos entlassen. Sie muss ihnen gesamthaft rund 300'000 Franken Entschädigungen zahlen.
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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

In den am Montag bekannt gewordenen Urteilen heisst es, in beiden Fällen sei die durch die Stadt ausgesprochene fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt gewesen, «selbst unter Berücksichtigung der besonders hohen Anforderungen an das pflichtgemässe Verhalten von Lehrpersonen».

Beide Betroffenen, ein Primar- und ein Reallehrer, waren langjährige Mitarbeiter der städtischen Schulen. Der eine Fall spielte sich im Schulhaus Buchental ab. Dort war 2015 der Schulleiter freigestellt worden. Der Reallehrer soll danach den interimistischen Schulleiter «Pfeife» und «Alpaka-Züchter» genannt haben.

Stadt akzeptiert Urteile

Der zweite Fall betraf einen Primarlehrer in Rotmonten. Er wurde fristlos entlassen, weil er streitende Schulkinder am Nacken gepackt haben soll. Beide Lehrer wehrten sich juristisch gegen ihre Entlassungen und erhielten jetzt vor Verwaltungsgericht Recht. Die Stadt akzeptiert laut dem zuständigen Stadtrat Markus Buschor die Urteile.

Die beiden Fälle waren vergangene Woche auch ein Thema an der Hauptversammlung des städtischen Lehrerinnen- und Lehrer-Verbands VLSG. Es sei augenscheinlich nicht alles rechtens, was die Direktion Bildung und Freizeit und das Schulamt beschliessen, hiess es im Jahresbericht des Verbands.

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