Gaiserwald

Klare Rollen, starke Führung: Schulorganisation reformiert

Nau.ch Lokal
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Gossau,

Gaiserwald stärkt die operative Schulführung mit einer Leitung Bildung und einer fachlichen Bildungskommission für klare Strukturen und langfristige Qualität.

Schule Gaiserwald. - Gemeinde Gaiserwald

Wie die Gemeinde Gaiserwald berichtet, befindet sich die Schulorganisation seit 2024 in einem strukturierten Überprüfungs- und Weiterentwicklungsprozess. Ziel dieser Arbeiten ist es, die Führungs-, Aufsichts- und Entscheidstrukturen so weiterzuentwickeln, dass eine hohe Schulqualität, klare Verantwortlichkeiten sowie eine zeitgemässe und resiliente Governance langfristig sichergestellt werden können.

Die strategischen Überlegungen und geprüften Strukturmodelle wurden im Vernehmlassungsbericht vom 9. Januar 2025 transparent dargelegt. In der Folge wurden die eingegangenen Rückmeldungen vertieft geprüft und alternative Ausgestaltungen sorgfältig analysiert.

Rückmeldung aus der Vernehmlassung

Ein zentrales Element des Organisationsprojekts ist die Stärkung und Professionalisierung der operativen Führung der Schule. Dieses Ziel wurde bereits im Vernehmlassungsbericht mitgeteilt und bildet weiterhin einen wesentlichen Orientierungsrahmen.

Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung bestätigten mehrheitlich die Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen strategischer und operativer Führung. Gleichzeitig wurden Anliegen hinsichtlich fachlicher Begleitung sowie institutioneller Ausgestaltung eingebracht.

Der Gemeinderat hat diese Rückmeldungen geprüft und beschlossen, die Detailarbeiten auf Basis eines Modells mit Leitung Bildung und Bildungskommission weiterzuführen. Damit wird die Professionalisierung der operativen Führung konsequent umgesetzt und zugleich eine fachlich abgestützte Aufsichtsebene zwischen politischer Steuerung und operativer Führung vorgesehen.

Modell mit Bildungskommission

Das weiterzuentwickelnde Modell sieht eine dreistufige Führungsstruktur vor: Der Gemeinderat übernimmt die politische Gesamtverantwortung und strategische Oberaufsicht. Die operative Führung liegt klar bei der Leitung Bildung sowie bei den Schulleitungen und der Schulverwaltung.

Dazwischen soll eine Bildungskommission als fachlich zusammengesetztes Gremium wirken, das strategische Fragestellungen begleitet, die Qualitätssicherung auf Systemebene stärkt und den Gemeinderat in bildungsspezifischen Themen unterstützt.

Die Bildungskommission ist weder operatives Führungsorgan noch Arbeitgeber und auch kein politisches Letztentscheidungsorgan. Sie versteht sich als fachlich abgestütztes Mitwirkungs- und Vorberatungsgremium mit klar definierten Controllingaufgaben.

Kommission sorgt für klare Strukturen

Ziel ist es, die strategische Schulentwicklung breit abzustützen, fachliche Expertise systematisch einzubinden und gleichzeitig eine klare Trennung zwischen strategischer Steuerung, fachlicher Aufsicht und operativer Umsetzung sicherzustellen.

Die Kommission soll sich aus ausgewiesenen Expertinnen und Experten zusammensetzen, insbesondere aus den Bereichen Bildungswesen, Bildungsrecht sowie Management und Governance.

Im Unterschied zum heutigen Schulratsmodell werden die Mitglieder nicht durch die Bürgerschaft gewählt; die Mitglieder sollen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation eingesetzt werden – analog zu anderen gemeinderätlichen Kommissionen.

Die Rahmenbedingungen zur Zusammensetzung, Amtsdauer, Aufgabenumschreibung und Kompetenzabgrenzung werden in den entsprechenden Rechtsgrundlagen klar geregelt, damit die Kommission formell eingesetzt und arbeitsfähig gemacht werden kann. Vergleichbare Modelle werden bereits von verschiedenen anderen Schulgemeinden angewendet.

Nächste Schritte und rechtliche Umsetzung

Eine Arbeitsgruppe wird beauftragt, auf dieser Grundlage ein konkret umsetzbares Organisations- und Rechtsmodell auszuarbeiten. Dabei sind insbesondere die Kompetenzabgrenzungen, Entscheidungs- und Controllingprozesse sowie die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen vertieft darzustellen.

Die Einführung der neuen Führungsstruktur bedingt Anpassungen der kommunalen Rechtsgrundlagen, namentlich der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung.

In einem weiteren Schritt wird dann der Bürgerschaft die neue Führungsstruktur zur Abstimmung vorgelegt. Die Bevölkerung wird über jene Rechtsgrundlagen entscheiden, welche der künftigen Organisationsstruktur zugrunde liegen. Nach erfolgter Beschlussfassung ist eine schrittweise Umsetzung vorgesehen.

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