Vorberatende Kommission schwächt Nachtrag zum Energiegesetz ab
Eigeninitiative statt Vorschriften: Die Mehrheit der vorberatenden Kommission will im neuen Energiegesetz keine Vorgaben für den Ersatz von fossilen Heizungen. Die St. Galler Regierung schlägt dem Kantonsrat vor, dass mindestens zehn Prozent der Wärme eingespart oder erneuerbar produziert werden muss.

Der Energiebedarf von Gebäuden konnte dank des technischen Fortschritts in den letzten 40 Jahren schweizweit gesenkt werden. Aber noch immer werden zwei Drittel der Gebäude im Kanton St. Gallen mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Gas) beheizt, heisst es in der Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Donnerstag. Dadurch verursachen Gebäude knapp ein Drittel des CO2-Ausstosses.
Das St. Galler Energiegesetz soll nach zehn Jahren dem Stand der Technik angepasst werden. Der Energiebedarf für Heizen, Warmwasser, Lüftung und Klima soll mit dem Nachtrag zum Gesetz möglichst gering ausfallen. Gleichzeitig soll die regionale Wirtschaft gestärkt werden.
Weiter soll der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden, und neue Gebäude sollen selber Strom erzeugen. Schliesslich sollen mit dem angepassten Gesetz die Vorschriften über die Kantonsgrenzen hinweg möglichst harmonisiert werden.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrats spricht sich grundsätzlich für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden aus. Sie vertraue dabei weitgehend auf die Eigeninitiative der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie der Wirtschaft, heisst es in der Mitteilung weiter.
Neubauten sollen in Zukunft bevorzugt mit erneuerbarer Energie und effizienter Technik betrieben werden. Sie sollen weiter einen Teil des benötigten Stroms selber erzeugen oder besser gedämmt werden. Alternativ sollen nach Mehrheitsmeinung in der Kommission Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eine Ersatzabgabe leisten können. Mit dem Ertrag soll die Erstellung von grossen Photovoltaikanlagen ermöglicht werden.
Für Neubauten des Kantons sollen erhöhte Anforderungen an die Energienutzung gelten. Für Nichtwohnbauten mit einer beheizten Fläche von mehr als 5000 Quadratmeter verzichtet die vorberatende Kommission darauf, verbindlich eine Grundausrüstung zur Überwachung der Gebäudetechnik zu verlangen. Sie vertraut auf die Eigeninitiative der Wirtschaft.
Die Vorlage der Regierung sieht keinen Ersatz von noch funktionsfähigen Heizungen vor. Sie schlägt dem Kantonsrat indes vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von schlecht isolierten Häusern beim Ersatz einer fossilen Heizung durch eine neue fossile Heizung mindestens zehn Prozent der Wärme erneuerbar produzieren oder durch geeignete Massnahmen einsparen. Die Mehrheit der Kommission will keine Vorgaben für den Ersatz von fossilen Heizsystemen. Die Bestimmung wurde gestrichen.
Holz als eine Form der Biomasse und erneuerbare Energie soll neu namentlich im Gesetz aufgeführt werden. Zudem wird die gesetzliche Grundlage für die Bewilligungspflicht von Elektroboilern angepasst. Nicht einigen konnten sich die Kommissionsmitglieder auf einen neuen Zielwert für den Zubau von erneuerbarer Energie wie Sonnenenergie oder Umgebungswärme. Das bisher geltende Endverbrauchsziel wurde gestrichen.
Alle politischen Gemeinden im Kanton sollen ohne grossen Aufwand ein ihrer Grösse angemessenes Energiekonzept erstellen. Dieses soll nicht nur die Wärme umfassen, sondern neu alle Energien. Die Gemeinden können sich dazu regional zusammenschliessen und mit den Energieversorgern zusammenarbeiten. Teilweise haben das Städte und Gemeinden bereits umgesetzt. Auf energetische Vorgaben für öffentliche Bauten der Gemeinden möchte die vorberatende Kommission jedoch verzichten. Diese sollen nur für Bauten des Kantons gelten.
Neu sollen nicht nur beheizte Freiluft-, sondern auch beheizte Hallenbäder einer energetischen Bewilligungspflicht unterliegen. Sie müssen ausschliesslich mit erneuerbarer Energie, nicht anders nutzbarer Abwärme oder mit elektrisch betriebenen Wärmepumpen erwärmt werden. Weiter sollen sie mit einer Abdeckung gegen den Wärmeverlust ausgerüstet werden.
Die Kommission möchte weiterhin Investitionen in erneuerbare Energien finanziell fördern. Zusätzlich möchte sie bei bestehenden Bauten bei der Festlegung von Gebühren und Abgaben den Einsatz von erneuerbaren Energien mindernd berücksichtigen. Weiter hat die vorberatende Kommission ein Postulat eingereicht, um Gebühren und Abgaben auf ökologische Investitionen im Gebäudebereich zu reduzieren.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Aprilsession 2020 in zweiter Lesung.