Anpassungen im St.Galler Planungs- und Baugesetz (PBG) haben im Kantonsrat zu kontroversen Diskussionen und einem Hin und Her bei den Entscheiden geführt.
St.Gallen Altstadt.
St. Gallen Altstadt. (Symbolbild) - Pixabay

Nun treten die Änderungen auf den 1. Oktober 2022 in Kraft. Bei einer der umstrittenen Änderungen geht es um Erleichterungen für Neubauten in Weilern ausserhalb der Bauzone. Die St.Galler Regierung war dagegen und hatte argumentiert, die von der Kommission vorgeschlagene Regelung widerspreche Bundesrecht sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Dies wurde allerdings von den Vertreterinnen und Vertretern der Baulobby im Kantonsrat bestritten. Der Rat bewilligte die Anpassungen in der Aprilsession schliesslich mit 60 gegen 50 Stimmen bei einer Enthaltung. Aus den Reihen von SP und Grünen war zu hören, es werde wohl bald Gerichtsfälle zu konkreten Projekten geben.

Die Änderung löste wegen der unklaren rechtlichen Situation eine Standesinitiative der Mitte-EVP-Fraktion aus, die im Juni 2022 überwiesen wurde. Sie verlangt, dass das Bundesrecht so geändert wird, dass unter bestimmten Umständen Neubauten in Weilern möglich werden.

Ähnlich kontrovers verlief die Debatte um die Grünflächenziffer. Damit wird es möglich, bei der Planung die Baudichte in einem Quartier zu steuern und auf Themen wie Klima und Biodiversität Rücksicht zu nehmen.

Änderungen treten ab 1. Oktober 2022 inkraft

Die Kommission verlangte, dass die Grünflächenziffer nicht zu einer Beschränkung der Baumöglichkeiten führen darf. Damit werde dieses Instrument seines Gehalts vollkommen entleert, lautete die Kritik. In der Aprilsession 2022 setzte sich trotzdem die Version der Kommission durch – allerdings nur mit dem Stichentscheid der Ratspräsidentin.

Bis zur Junisession fanden dann offensichtlich nochmals Gespräche unter den Ratsmitgliedern statt. Vor allem die Gemeinden setzten sich für eine wirksame Grünflächenziffer ein.

Zuerst wurde danach im Rat mit drei Stimmen Differenz Rückkommen beschlossen und anschliessend mit dem Unterschied von neun Stimmen entschieden, dass die Grünflächenziffer im Gesetz bleibt, aber ohne die Einschränkung, die die Kommission gefordert hatte. Dieser Beschluss hielt auch in der Schlussabstimmung stand.

Zu den Änderungen, die nun am 1. Oktober 2022 in Kraft treten, gehört auch die Einführung des grossen und kleinen Grenzabstands, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Mittwoch, 28. September 2022. Weiter wurden die Bestimmungen zu den Schwerpunktzonen überarbeitet.

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