Tötungsdelikt Speicherstrasse: Abklärungen noch nicht abgeschlossen
Ende November findet in St. Gallen ein Verfahren gegen zwei Stadtpolizisten statt. Sie hatten vor rund einem Jahr bei einem Einsatz einen Mann erschossen, der auf eine Frau einschlug und sie tötete. Die Staatsanwaltschaft klärt nun noch die Rolle der Psychiatrie Nord ab. Dort war der Täter in Behandlung.

Am 2. September 2020 hatten zwei Stadtpolizisten bei einem Einsatz in einem Wohnhaus an der Speicherstrasse auf einen 22-jährigen Mann geschossen, der mit einer Pfanne auf eine Frau einschlug. Die Frau konnte nicht gerettet werden, sie starb an den Verletzungen. Der Mann wurde von den Schüssen tödlich verletzt.
Im August teilte die St. Galler Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Untersuchung gegen die beiden Polizisten abgeschlossen habe. Wie bei Schussabgaben der Polizei üblich, hatte die Anklagekammer des Kantonsgerichts die Ermächtigung für ein Verfahren erteilt. Der Einsatz wird nun Ende November vom Kreisgericht St. Gallen beurteilt.
Offenbar sind in diesem Fall aber noch nicht alle Ermittlungen beendet. Die Staatsanwaltschaft sei durch die Anklagekammer ermächtigt worden, abzuklären, «welche Personen der Psychiatrie St. Gallen Nord allenfalls eine strafrechtliche Verantwortung treffen könnte», bestätigte Leo-Philippe Menzel, Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft, gegenüber Keystone-SDA einen Bericht des «Blick» vom Dienstag.
Der Täter war offenbar zeitweise in psychiatrischer Behandlung. Die Staatsanwaltschaft hat diese zusätzlichen Abklärungen nicht aus eigenem Antrieb an die Hand genommen: Am 3. Dezember 2020 sei eine Strafklage seitens eines Angehörigen des verstorbenen Täters eingereicht worden, so Menzel.
Wohin die Abklärungen führen werden, ist noch offen: Die Ermittlungen liefen derzeit. «In einem Folgeschritt würde dann bei der Anklagekammer der Antrag um Ermächtigung zur Eröffnung eines Verfahrens gegen die konkreten Personen gestellt», heisst es von der Staatsanwaltschaft. Weitere Untersuchungen oder Abklärungen gebe es in diesem Fall nicht.