Drogen

St.Gallen: Alkohol, Drogen und Tempo – Polizei greift durch

Im Zeitraum zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen hat die Kantonspolizei St.Gallen anlässlich Verkehrskontrollen und Patrouillenfahrten im ganzen Kanton zehn

St. Gallen
Mehrere Lenker aus dem Verkehr gezogen. - Kapo St. Gallen

Am Freitagabend, gegen 20.30 Uhr, konnte an der Spitzackerstrasse ein 77-jähriger Autofahrer kontrolliert werden. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden. Bei ihm wurde eine Blut- und Urinprobe abgenommen. Den Führerausweis musste er auf der Stelle abgeben.

Buchs: Am Freitagabend, gegen 23.30 Uhr, wurde anlässlich einer Verkehrskontrolle an der St.Gallerstrasse ein 51-jähriger Autofahrer angehalten. Die durchgeführte Atemalkoholmessung wies einen zu hohen Wert auf. Der Mann wurde mit einem mehrstündigen Fahrverbot belegt.

Bütschwil: Am Samstag, kurz nach 0.30 Uhr, fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen an der Wilerstrasse ein Auto auf, welches aus dem Wiesland gefahren kam. Bei der anschliessenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 38-jährige Autofahrer in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Er musste eine Blut- und Urinprobe und seinen Führerausweis abgeben.

Alkohol
Ein Mann beim Alkoholtest. (Symbolbild) - keystone

Uznach: Am Samstag, um 3.15 Uhr, wurde an der Gasterstrasse ein 33-jähriger Autofahrer zur Kontrolle angehalten. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.51 mg/l. Der Führerausweis wurde dem Mann abgenommen.

Unterterzen: Am Samstag, vormittags, führte die Kantonspolizei St.Gallen an der Walenseestrasse im Ausserortsbereich (80 km/h) eine Geschwindigkeitsmessung durch. Dabei wurde um kurz nach 10 Uhr ein 42-jähriger Autofahrer mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Er musste seinen Führerausweis abgeben. Um kurz vor 10.30 Uhr passierte eine 39-jährige Autofahrerin die Messstelle mit einer Geschwindigkeit von 109 km/h.

Altstätten: Am Samstag, kurz vor 21 Uhr, wurde an der Rorschacherstrasse ein 35-jähriger Autofahrer kontrolliert. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden und eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.

Buchs: Am Sonntag führte die Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 eine Verkehrskontrolle durch. Um 3 Uhr missachtete ein 35-jähriger Autofahrer das Haltezeichen des Polizisten und durchbrach die Verkehrskontrolle. Die Polizisten nahmen die Nachfahrt auf und konnten das Auto in der Autobahnausfahrt Sevelen auf dem Verzögerungsstreifen stehend festgestellen. Der 35-jährige Autofahrer befand sich noch im Auto. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden. Ihm wurden eine Blut- und Urinprobe sowie der Führerausweis abgenommen.

Führerausweis weg

Anlässlich derselben Verkehrskontrolle wurde um 2.40 Uhr ein 20-jähriger Autofahrer angehalten. Er musste ebenfalls als fahrunfähig eingestuft werden. Auch bei ihm wurde eine Blut- und Urinprobe abgenommen. Den Führerausweis musste er abgeben.

Uznach: Am Sonntag, um 3:30 Uhr, konnte an der Gasterstrasse eine 35-jährige Autofahrerin angehalten werden. Bei ihr wurde Alkoholgeruch festgestellt. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.18 mg/l. Die Autofahrerin musste den Führerausweis abgeben.

bütschwil banküberfall
Kantonspolizei St. Gallen - Kantonspolizei St. Gallen

Rheineck: Am Sonntag, um 3.30 Uhr, hielt eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen anlässlich der ordentlichen Patrouillentätigkeit einen 29-jährigen Autofahrer zur Kontrolle an. Die beweissichere Atemalkoholprobe bei dem Mann ergab einen Wert von 0.47 mg/l. Er musste den Führerausweis abgeben.

Ernetschwil: Am Sonntag, um 3.40 Uhr, bog ein Autofahrer an der Gommiswalderstrasse beim Erblicken der Kontrollstelle vorgängig ab. Er konnte kurz danach angehalten werden und wurde als fahrunfähig eingestuft. Der 49-jährige Mann musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.

Sämtliche Verkehrsteilnehmende gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige.

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Kommentare

User #5366 (nicht angemeldet)

Bei Alkohol und Drogen Fahrausweis Entzug von mind. 5 Jahre, harte Geld und Haftstrafen.

User #6430 (nicht angemeldet)

Bravo Polizei! Weiter so. Es gibt leider noch sehr viel zu tun.

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