Tarifanpassungen bei der Hilfe zu Hause per 1. Januar 2021

Der Stadtrat passt die Tarife für Hauswirtschaft und Sozialbegleitung der Spitex und des Haushilfe- und Entlastungsdienstes (HED) der aufgelaufenen Teuerung an.

st. gallen
Bei strategisch wichtigen Themen wollen Ostschweizer Kantone enger zusammenarbeiten. Dafür gab es eine Medienorientierung in St. Gallen. (Archivbild) - keystone

Die Leistungen der Hilfe zu Hause sind Teil der öffentlichen Grundversorgung und werden durch eine Basissubventionierung für die breite Bevölkerung erschwinglich gemacht. Die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Lohnkosten müssen ab 1. Januar 2021 auch von den Leistungsbeziehenden mitgetragen werden.

Für Personen und Haushalte in engen finanziellen Verhältnissen und ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV besteht weiterhin die Möglichkeit einer individuellen Verbilligung. Die betreffenden Organisationen informieren ihre Kundinnen und Kunden direkt über die Tarifanpassungen und klären auf Wunsch ab, ob ein Anspruch auf Ermässigung besteht.

Die Tarife der drei Organisationen sind unterschiedlich hoch und spiegeln die Kosten der Leistungserbringung, welche vom eingesetzten Personal und den jeweiligen Arbeitsmodellen abhängen (Spitex mit fest angestellten Mitarbeitenden entsprechender Berufsqualifikation im Monatslohn, PS mit stundenweise beschäftigten Laien im Sozialzeitengagement, HED mit einem Mischsystem). Die nachstehende Tabelle zeigt die Tarifanpassungen per 1. Januar 2021 für Leistungen der Hilfe zu Hause, die der Stadtrat an seiner Sitzung vom 24. November 2020 beschlossen hat.

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