Der St.Galler Kantonsrat hat am Dienstagmorgen, 13. Juni 2023, über die Dringlichkeit von Vorstössen entschieden.
St. Gallen Kantonsrat
Blick in den Kantonsratssaal von St. Gallen. (Archivbild) - Keystone

Gleich zweimal ging es um die Zukunft des Steinbruchs Starkenbach in Alt St. Johann.

Der Kanton St.Gallen betreibt in Starkenbach bei Alt St. Johann einen Steinbruch. Aktuell laufe ein Bewilligungsverfahren, hiess es in einem der beiden Vorstösse.

Dieses Verfahren sei zwar «auf gutem Wege». Dem Vernehmen nach solle aber der Betrieb des Steinbruchs per Ende 2023 eingestellt werden.

Beide Vorstösse dringlich

Für die Region Toggenburg sei der Steinbruch wirtschaftlich wichtig, heisst es weiter.

Auskünfte verlangen sowohl die SVP-Fraktion als auch mehrere Kantonsräte aus dem Toggenburg.

Die Regierung soll nun unter anderem erklären, ob es richtig sei, dass der Betrieb geschlossen werde, und wie viele Mitarbeitende davon betroffen wären. Beide Vorstösse wurden für dringlich erklärt.

Mittel aus dem Fonds nur für gemeinnützige Zwecke

In einem weiteren Vorstoss wollten die Grünen wissen, ob die Lotteriefonds-Richtlinien dem Geldspielgesetz genügten.

Die Mittel aus dem Fonds dürften nur für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.

Die Fraktion zielt mit der Interpellation auf den Lotteriefondsbeitrag für den Auftritt des Kantons an der Olma, über den in der Junisession entschieden wird.

Der Rat lehnte die Dringlichkeit knapp mit einer Stimme Differenz ab.

Auskünfte über die Situation in der Kantonspolizei nicht dringlich

Die SVP verlangte von der Regierung Auskünfte über die Situation in der Kantonspolizei.

Die Fraktion wollte unter anderem wissen, ob sämtliche Arten von körperlicher und verbaler Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten zur Anzeige gebracht werden.

Auch für diesen Vorstoss lehnte die Mehrheit des Rats die Dringlichkeit ab.

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