St. Gallen

    St.Gallen: Gesetzliche Bestimmungen für E-Bikes

    Die Kantonspolizei St.Gallen hat festgestellt, dass Jugendliche mit E-Bikes unterwegs sind, obwohl sie die gesetzlichen Anforderungen gar nicht erfüllen.

    Jugendliche sind mit E-Bikes unterwegs, obwohl sie die gesetzlichen Anforderungen zum Fahren eines Motorfahrrads gar nicht erfüllen. - Kantonspolizei St. Gallen

    Die Kantonspolizei St. Gallen hat die gesetzlichen Bestimmungen zusammengefasst, um Klarheit zu schaffen: E-Bikes gehören zur Fahrzeugkategorie Motorfahrräder. Diese werden wiederum in Leicht-Motorfahrrad (langsames E-Bike) und in Motorfahrrad (schnelles E-Bike) unterteilt. Das gesetzliche Mindestalter für beide Fahrzeugtypen liegt bei 14 Jahren.

    Dringend zu beachten ist jedoch, dass 14 – 16 jährige Fahrer/innen von Leicht-Motorfahrräder im Besitz der Führerausweiskategorie Kat. M sein müssen. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Leicht-Motorfahrräder ohne Besitz von Führerausweiskategorien gelenkt werden. Fahrer/innen eines schnellen E-Bikes benötigen in jedem Fall einen Führerausweis für Motorfahrräder Kat. M.

    Aktuell sind noch weitere Trendfahrzeuge im Gebrauch. Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit ist die Bevölkerung gebeten, sich über die gesetzlichen Richtlinien zu informieren und diese einzuhalten. Die Kantonspolizei St. Gallen möchte dabei besonders an die Eltern von Jugendlichen appellieren.

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