Sterben in Würde - Katholische Kirche will Hospize unterstützen
Die Finanzierung dieser Institutionen ist aber bisher nicht gesichert.
Das Hospiz St. Gallen, das Hospiz im Werdenberg in Grabs und das Hospiz St. Antonius in Hurden SZ ermöglichen unheilbar kranken Menschen, ihren letzten Lebensabschnitt in Würde zu verbringen. Die Finanzierung dieser Institutionen ist aber bisher nicht gesichert.
Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St. Gallen will die drei Hospize in der Ostschweiz deshalb für die nächsten vier Jahre mit Betriebsbeiträgen unterstützen. Beantragt sind insgesamt 540'000 Franken für den Zeitraum 2020 bis 2023.
Das Katholische Kollegium (Parlament des katholischen Konfessionsteils) entscheidet am 18. Juni über die Vorlage. Den Anstoss hatte im vergangenen November eine Motion «Würdevolles Sterben im Hospiz namhaft unterstützen» im katholischen Parlament gegeben.
Zwar leisten Gemeinden und Kanton Beiträge an die Pflege und Betreuung in den Hospizen. Trotzdem bleiben unter dem Strich nicht finanzierte Kosten von bis zu 246 Franken pro Bewohner und Tag. Um diese zu decken, müssen die drei Institutionen pro Jahr rund eine Million Franken Spenden sammeln.
Hier will der katholische Konfessionsteil in die Bresche springen, vorerst befristet auf vier Jahre. Wie die Hospize danach ihr spezialisiertes stationäres Angebot der Palliative Care weiter finanzieren, ist heute unklar. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten.
Seelsorge und Diakonie
«Meiner Meinung nach handelt es sich bei der Finanzierung der stationären Einreichtungen der Palliative Care um eine staatliche Aufgabe», sagt Martin Gehrer, Präsident des Administrationsrats, der Exekutive des katholischen Konfessionsteils. Trotzdem gebe es gute Gründe für die Kirche, die Hospize mit Betriebsbeiträgen zu unterstützen.
Dazu gehören die Seelsorge und die Diakonie, der Dienst am Menschen. «Menschen zu stärken, Glauben zu leben, Hoffnung zu wecken, in Liebe einfach da zu sein. Die Begleitung Kranker und Sterbender zählt zu den wichtigen Grundvollzügen der Kirche», heisst es in der Vorlage. Der Dienst, den die Hospize leisten, decke sich mit den christlichen Werten.
Zur Seelsorge gehört auch, mit den Betroffenen zu beten, über den Tod und andere spirituelle Themen zu sprechen sowie Gottesdienste und Rituale zu gestalten. In den Hospizen in St. Gallen und im Werdenberg nehmen Seelsorgerinnen und Seelsorger der katholischen und der reformierten Kirche diese Aufgabe wahr.
Keine aktive Sterbehilfe
Ein wichtiger Punkt für Gehrer: «Es gibt kein Exit.» Die Hospize bieten keine aktive Sterbehilfe an. Dies wäre mit dem Grundauftrag der Palliative Care nicht vereinbar, heisst es. Das Hospiz ist vielmehr eine Alternative zu Exit.
Der Administrationsrat schlägt vor, das Hospiz in St. Gallen bis 2023 mit jährlich 70'000 Franken zu unterstützen. Die 2018 eröffnete Institution mit sieben Betten wird von einem privaten Verein getragen. 2018 wurden 1427 Aufenthaltstage gezählt. Die Bewohnerinnen und Bewohner verbrachten im Durchschnitt 20 Tage im Hospiz.
Jährlich 50'000 Franken soll das 2016 eröffnete Hospiz im Werdenberg in Grabs erhalten. Es befindet sich als eigenständige Abteilung mit fünf Einzelzimmern in den Räumlichkeiten des Pflegeheims Werdenberg. Träger ist ein Zweckverband der Gemeinden der Region. 2018 gab es 1480 Aufenthaltstage, darunter zehn Prozent von Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein sowie vereinzelten aus Graubünden.
Beiträge auch für Hurden SZ
Das Hospiz St. Antonius in Hurden SZ mit vier Betten verzeichnete 1133 Aufenthaltstage, davon rund ein Drittel von Personen aus dem Kanton St. Gallen. Baldegger Ordensschwestern arbeiten im Hospiz und in der Trägerschafts-Stiftung mit. Vorgesehen ist ein jährlicher Betriebsbeitrag von 15'000 Franken des katholischen Konfessionsteils St. Gallen.
Vom Kanton und der katholischen Kirche Schwyz erhält das Hospiz in Hurden bisher keine finanziellen Beiträge. In den Kantonen Thurgau, Glarus und beiden Appenzell gibt es bisher kein Hospiz. Im Kanton Graubünden besteht ein Hospiz in Maienfeld GR.