Der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband (KLV) St. Gallen kritisiert den Umgang der Stadt St. Gallen mit ihren Lehrpersonen.
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Blick in ein Klassenzimmer. (Symbolbild) - Keystone

Kritische Stimmen würden mit unzimperlichen Methoden mundtot gemacht. Der zuständige Stadtrat Markus Buschor weist die Vorwürfe zurück.

In den letzten Jahren hätten sich beim KLV die Rechtsanfragen von Lehrpersonen aus der Stadt St. Gallen gehäuft, heisst es in einer Stellungnahme des Verbands vom Mittwoch. Um die Interessen der Lehrpersonen zu wahren und sie zu unterstützen, brauche es «immer wieder Gespräche mit der obersten Schulführung der Stadt».

Zum Teil bräuchten Lehrerinnen und Lehrer juristische Hilfe, um für ihre Rechte einzustehen. «Offensichtlich zu Recht», schreibt der KLV. Dies zeigten zwei Anfang Woche bekannt gewordene Urteile des St. Galler Verwaltungsgerichts und ein weiterer Fall, der noch hängig sei, schreibt der KLV.

Gemäss den Urteilen hat die Stadt St. Gallen zwei langjährige Lehrer zu Unrecht fristlos entlassen. Sie muss ihnen gesamthaft rund 300'000 Franken Entschädigungen zahlen. Der Primar- und der Reallehrer waren langjährige Mitarbeiter der städtischen Schulen.

Alpaka-Züchter als Schulleiter

Der Reallehrer soll einen interimistischen Schulleiter unter Kolleginnen und Kollegen «Pfeife» und «Alpaka-Züchter» genannt haben. Im zweiten Fall soll ein Primarlehrer streitende Schulkinder am Nacken gepackt haben. Beide Lehrer wurden fristlos entlassen. Sie wehrten sich juristisch dagegen und erhielten vor Verwaltungsgericht Recht.

In beiden Fällen sei die durch die Stadt ausgesprochene fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt gewesen, «selbst unter Berücksichtigung der besonders hohen Anforderungen an das pflichtgemässe Verhalten von Lehrpersonen», stellte das Gericht fest.

Die Fälle zeigen laut KLV, dass Wertschätzung und Wohlwollen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern in der Stadt «nicht gerade an oberster Stelle stehen». Im Gegenteil, bei Problemen werde Druck ausgeübt, würden kritische Stimmen mundtot gemacht und Anschuldigungen gegen Lehrpersonen ungeprüft geglaubt.

Vorwürfe nicht nachvollziehbar

Stadtrat Markus Buschor (parteilos) erklärte auf Anfrage von Keystone-SDA, dass es 2015 und 2016 insgesamt zwei Rechtsverfahren wegen Kündigungen gegeben habe. Ob es in einem dritten Fall ebenfalls zu einer Klage gegen die Stadt komme, könne nicht gesagt werden.

Die Vorwürfe des KLV seien für ihn aufgrund der vorliegenden Fakten «nicht nachvollziehbar». Bei über 900 Lehrpersonen in vier Jahren drei zu entlassen, sei «nicht Zeichen fehlender Wertschätzung für ansonsten grossartig geleisteter Arbeit».

Bei Problemen würden Erwartungen verbindlich eingefordert. Dass dies als Druck verstanden werden könne, sei nachvollziehbar. Andere zu beschimpfen oder berechtigte Erwartungen Vorgesetzter permanent nicht zu erfüllen, habe nicht zu tun mit kritischen Stimmen, «sondern mit unzulässigem Verhalten».

Auf die Feststellung des KLV, dass sich Rechtsnachfragen aus der Stadt St. Gallen gehäuft hätten, erklärt Buschor, dies treffe sicher zu, «weil hin- und nicht weggeschaut wird». Die Gerichtsurteile legitimierten nicht wegzuschauen, «auch wenn dies einfacher wäre», so der Stadtrat.

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