Im Mai 2022 treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone in St. Gallen in Kraft. Es werden Gebiete in die EBZ integriert und Grenzanpassungen vorgenommen.
Erweiterten Blauen Zone
Fahrzeug in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ). - Stadtpolizei St. Gallen

Gestützt auf den städtischen Richtplan und den Stadtratsbeschluss von 2012 wird der bestehende EBZ-Sektor 9 erweitert und der EBZ-Sektor 12 neu eingeführt. Im Rahmen dieser Ausdehnung wird ab dem 3. Mai 2022 der bestehende Sektor 9 durch das Quartier Bruggwald erweitert.

Der neue Sektor 12 erstreckt sich von der Lukasstrasse bis Remishueb und erhält zudem das Wohngebiet Kesselhalden zugewiesen.

Die Anwohnenden werden informiert

Sowohl Anwohner, welche von Anpassungen in ihrem bestehenden EBZ-Sektor betroffen sind, als auch Anwohnende, die sich neu in einem EBZ-Sektor befinden, wurden mit einem persönlichen Schreiben über die Änderungen und das weitere Vorgehen informiert.

Die Markierungen werden, sofern es das Wetter zulässt, ab dem 3. Mai 2022 angepasst und wo nötig neu angebracht.

Sobald die Signal- und Markierungsarbeiten abgeschlossen sind, ist eine Bewilligung für geparkte Fahrzeuge erforderlich. Zur Einführung wird mittels Kulanzflyer auf die neue Bewilligungspflicht hingewiesen.

Parkieren in der EBZ

Das Parkieren in der EBZ erfordert von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr eine gültige Tageskarte oder das Stellen der Parkscheibe. Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig.

Diese können online via ParkingPay oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen bezogen werden. Tageskarten können zudem durch das Einscannen des QR-Codes auf dem Sektoren-Flyer gelöst werden.

Weitere Informationen zu EBZ-Bewilligungen erhalten Anwohner im Internet auf der Homepage der Stadt St. Gallen oder bei der Stadtpolizei St. Gallen an der Vadianstrasse 57.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

InternetWetter