Der St. Galler Kantonsrat hat in der Septembersession das faktische Verbot von Tempo-30-Zonen auf Kantons- und Gemeindestrassen erster Klasse beschlossen.
Verkehrsschild an einer Tempo-30-Zone
Verkehrsschild an einer Tempo-30-Zone - AFP/Archiv

Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat am Mittwoch in der Septembersession im Rahmen des 18. Strassenbauprogramms sowie mit einer Motion ein faktisches Verbot künftiger Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse beschlossen.

Die vorberatende Kommission hatte zum 18. Strassenbauprogramm verschiedene Ergänzungen verlangt. Am Mittwoch wurden diese Aufträge an die Regierung mit teils klaren Mehrheiten beschlossen.

Danach muss im Rahmen des Strassenbauprogramms auf Kantonsstrassen sowie auf Gemeindestrassen erster Klasse auf Tempo-30-Zonen verzichtet werden. Nur aus Sicherheitsgründen sind Temporeduktionen «ausnahmsweise möglich».

Zum gleichen Thema wurde kurz danach auch noch eine Motion überwiesen. Alle Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse sollen demnach im St. Galler Strassenverkehrsgesetz als «verkehrsorientierte Strassen» definiert werden. Dort müsse «grundsätzlich die bundesrechtlich vorgesehene Höchstgeschwindigkeit» signalisiert werden.

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