St. Galler Kantonsrat findet Kompromiss beim Energiegesetz
Der St. Galler Kantonsrat hat am Donnerstag im zweiten Anlauf die strittigen Artikel im neuen Energiegesetz beraten und sich dabei mehrheitlich auf einen Kompromiss geeinigt. Neue fossile Heizungen können nur noch unter Auflagen eingebaut werden.

Nach zehn Jahren wird das kantonale Energiegesetz an die technische Entwicklung angepasst. Zu den Zielen der Überarbeitung gehört es, den Ersatz fossiler Heizungen zu fördern.
Der Vorschlag der St. Galler Regierung hat bereits einen langen Weg hinter sich. Der Entwurf stammt vom August 2019. Im Februar 2020 sollte eigentlich die erste Lesung stattfinden. Doch dann belegten zahlreiche Änderungsanträge eine grosse Uneinigkeit im Rat. Umstritten waren vor allem die Auflagen für den Ersatz von fossilen Heizungen: Neue Öl- oder Gasheizungen sollten nach dem Vorschlag der Regierung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eingebaut werden dürfen.
Die vorberatende Kommission hatte vorgeschlagen, diese Einschränkungen aus dem Gesetz streichen. Die Debatte in der Februarsession zeigte dann, dass diese Linie neben Linken und Grünen auch von einem grösseren Teil der bürgerlichen Ratsmitglieder nicht unterstützt wurde.
Darauf entschied der Kantonsrat, die strittigen Artikel für einen zweiten Anlauf an die Kommission zurückzugeben, mit dem Auftrag, eine tragfähige Lösung zu finden. Der völlige Verzicht auf eine Reglementierung beim Ersatz von fossilen Heizungen in bestehenden Liegenschaften schien damit vom Tisch zu sein.
Die Kommission tagte erneut und präsentierte letzte Woche ihren Kompromissvorschlag. Danach müssen Neubauten künftig einen Teil der benötigten Elektrizität selber erzeugen. Hauseigentümer, die auf eine eigene Stromerzeugung verzichten, sollen eine Ersatzabgabe leisten. Die Einnahmen werden dann für grössere Fotovoltaik-Anlagen auf privaten oder öffentlichen Gebäuden eingesetzt.
Eine Lösung wurde auch für Liegenschaften mit Wohnnutzung gefunden. Dort soll eine neue fossile Heizung nur dann weiterhin zulässig sein, wenn mit Massnahmen garantiert wird, dass der CO2-Ausstoss um mindestens 10 Prozent verringert wird.
Dafür gibt es sogenannte «Standardlösungen». Dazu gehören unter anderem eine Thermische Solaranlage, die Beheizung mit Holz, eine Wärmepumpe, ein Fernwärme-Anschluss, ein Ersatz der Fenster oder die Wärmedämmung von Dach oder Fassade.
Ausnahmen sind möglich, wenn solche «Standardlösungen» aus denkmalpflegerischen Gründen nicht umgesetzt werden können. Auch wenn wegen der anfallenden Kosten «ein Fall von unverhältnismässiger Härte vorliegt», kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Diese kann an Bedingungen geknüpft oder zeitlich begrenzt werden.
Mit der Einigkeit war es dann allerdings am Donnerstagvormittag im Rat vorerst nicht weit her: So beantragte die SVP, die Auflagen für ältere Liegenschaften ganz zu streichen. Es sei nicht notwendig, die ursprünglich gestrichenen Bestimmungen wieder ins Gesetz aufzunehmen, argumentierte die Fraktion. In verschiedenen Anträgen verlangten Ratsmitglieder von SP, Grünen und GLP höhere Hürden für fossile Heizungen.
In der Debatte lehnte dann die Mehrheit zuerst den Streichungsantrag der SVP mit 76 gegen 33 Stimmen ab. Danach folgte der Rat nach teilweise längeren Diskussionen weitgehend dem Kompromissvorschlag der Kommission, lehnte diverse andere Anträge ab und schloss die Beratung des neuen Energiegesetzes in erster Lesung ab.