St. Galler Härtefallgesuche für Dezember unter Vorbehalt möglich
Im Kanton St. Gallen ist die Verlängerung des Covid-19-Härtefallprogramms noch nicht beschlossen. Trotzdem können nun vorsorglich Gesuche eingereicht werden.

Wegen vieler Unklarheiten hatte der St. Galler Kantonsrat in der Aprilsession die Verlängerung des kantonalen Härtefallprogramms an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Kritisiert wurde etwa eine Lücke: Mit der Vorlage wäre der Monat Dezember zwischen dem bisherigen Programm und der Verlängerung unter den Tisch gefallen.
Die Kommission hat bereits wieder getagt und beantragt, auch den Dezember 2021 mit finanziellen Hilfen abzudecken. Definitiv entschieden wird darüber aber erst in der kommenden Session, die Mitte Juni 2022 stattfindet.
Weil aber die Frist für die Einreichung der Gesuche für Dezember 2021 bereits am 30. Juni 2022 auslaufen würde, will nun der Kanton vorsorglich bereits Eingaben ermöglichen, wie das Volkswirtschaftsdepartement am Mittwoch, 18. Mai 2022, mitteilte.
Unternehmen, welche die Bedingungen erfüllen, können seit Mittwoch finanzielle Unterstützung für ungedeckte Fixkosten im Dezember 2021 geltend machen. Die Obergrenze für die Härtefallentschädigung liegt bei 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019.






