St. Gallen: Stadt will mehr Menschen mit Behinderungen anstellen

    Die Stadt St. Gallen hat einen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Der Stadtrat prüft eine Quote für mehr Beschäftigung bis 2031.

    St. Gallen
    Blick auf die Stiftskirche St. Gallus und St. Otmar in der Stadt St. Gallen (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Dieser Aktionsplan wurde vom Forschungsteam der OST erstellt. Ausgangspunkt waren die drei dringlichsten Handlungsfelder, die sich aus der quantitativen Umfrage ergeben haben. Dies sind:

    1. Anstellung von Menschen mit Behinderungen
    2. Kommunikation und Zugänglichkeit
    3. Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung

    Die Erkenntnisse aus der Umfrage wurden in Workshops mit Personen aus den Dienststellen, mit Vertretern der Fachorganisationen und Menschen mit Behinderungen diskutiert und analysiert. Aus den gesammelten Erkenntnissen ist so in einer übergreifenden Analyse der Schlussbericht verfasst worden.

    Der vorliegende Aktionsplan wurde in einem Workshop Vertretenden aus verschiedenen Dienststellen vorgelegt und deren Rückmeldungen sind so weit wie möglich aufgenommen worden. Ebenfalls sind die Rückmeldungen nach Aussprache mit dem Stadtrat noch berücksichtigt worden.

    Die bisher teilweise übergeordnet formulierten Massnahmen sind unter Einbezug der betroffenen Dienststellen weiter zu konkretisieren und auf die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Zuständig ist die Dienststelle Gesellschaftsfragen, welche die notwendigen Schritte (inkl. Zeithorizonte und Beschaffung von Ressourcen) zur Umsetzung einleiten und koordinieren soll.

    Bezüglich dieser weiteren Ausarbeitung des Aktionsplanes und des Monitorings der Umsetzung besteht die grundsätzliche Empfehlung darin, eine Steuergruppe einsetzen, in der neben Delegierten aus den Dienststellen Menschen mit allen Behinderungsarten vertreten sind und auch Personen aus Politik und Verbänden ihr Wissen einbringen.

    Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung

    Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung sind unzulässig (Abs. a).

    Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit, einschliesslich Chancengleichheit in Bezug auf gesunde Arbeitsbedingungen und Entgelt für gleichwertige Arbeit (Abs. b).

    Unter anderem sind die Vertragsstaaten angehalten, Massnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen (Abs. g).

    Dazu muss sichergestellt werden, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen getroffen werden (Abs. i).

    Ebenso soll gefördert werden, dass Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitserfahrungen sammeln können (Abs. j).

    Die Stadt als Arbeitgeberin im öffentlichen Sektor ist gemäss Absatz g) besonders angehalten, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

    Die ermittelte Anzahl von bei der Stadt St. Gallen beschäftigten. Aus der Evaluation:

    Menschen mit Behinderungen ist sehr niedrig. Eine geringe Beschäftigungsquote beeinflusst nicht nur die generellen Rechte der Betroffenen bzgl. Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und Nicht-Diskriminierung als Arbeitnehmende, sondern wirkt sich auch ungünstig auf die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung und andere Arbeitgebende aus.

    Es gibt kein spezifisches Unterstützungssystem, um gezielt

    Anpassungen des Arbeitsplatzes sind vor allem dann ein Thema, wenn eine bereits bei der Stadt St. Gallen tätige Person neu von einer Behinderung betroffen ist.

    Die Verantwortlichen der Dienststellen formulieren die Inserate so, dass sich alle Personen mit entsprechender Qualifikation Fördern Sie die Anstellung von Menangesprochen fühlen.

    Der Stadtrat prüft die Festlegung einer Quote mit dem Ziel, die bildcharakter gerecht werden, indem Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bis zum Jahr Sie durch gezielte Fördermassnahmen 2031 zu erhöhen.

    Die Stadt St. Gallen stellt eine qualifizierte Begleitung von Menstellungen von Menschen mit Behindeschen mit Beeinträchtigungen an der Arbeitsstelle sicher rungen erhöht.

    (Jobcoaching, Case Management, internes Mentoring oder Fachperson etc.)

    Die Verantwortlichen der Stadt St. Gallen fördern die Vernetzung mit Dienststellen, die bereits Integrationsarbeitsplätze und supported Employment umsetzen.

    Menschen mit Behinderungen erledigen ihre Aufgaben als Arbeitnehmende in den entsprechenden Arbeitsräumlichkeiten der Verwaltung anstelle der geschützten Werkstätte (Bsp.: Verpackungsaktion).

    Die Kommission «Gleiche Chancen» der Stadtverwaltung denkt bei der Überarbeitung des Konzeptes die Inklusion von Men-Sorgen Sie für ein Commitment in schen mit Behinderungen systematisch mit.

    der Politik und den Führungsetagen

    um die UN-BRK • Die Dienststelle Gesellschaftsfragen erstellt jährlich einen Inkluvoranzutreiben. sionsbericht. Sie nimmt ihn als festen Bestandteil in ihren Jahprojekte zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit bringt.

    Die Dienststelle Gesellschaftsfragen initiiert und arbeitet Pilot-Menschen mit Behinderungen mit sich tung, Finanzierung etc. zur inklusiven Rekrutierung und Anstellung, Arbeitsplatzgestal-Ressourcen und Vorteile hervorgehomässig Weiterbildungen und Schulungen für Führungspersonen sondern es sollen gerade auch die Die Verantwortlichen der Stadt St. Gallen organisieren regelfizitorientiert wahrgenommen werden, Erfahrungsberichten.

    ben werden, die eine Anstellung von zur inklusiven Rekrutierung und Anstellung, Arbeitsplatzgestal-Ressourcen und Vorteile hervorgehomässig Weiterbildungen und Schulungen für Führungspersonen sondern es sollen gerade auch die Die Verantwortlichen der Stadt St. Gallen organisieren regelfizitorientiert wahrgenommen werden, Erfahrungsberichten.

    Haltung. Beeinträchtigung darf nicht degänzt dies, wo möglich, mit Best-Practice-Beispielen und/oder es von allen eine offene und neugierige tern über den Stand der Umsetzung des Aktionsplanes und erment «von oben» sein. Dazu braucht.

    Die Dienststelle Gesellschaftsfragen berichtet regelmässig in-Der Ausgangspunkt muss ein Commitresbericht auf und veröffentlicht ihn intern und extern.

    Thema: Kommunikation und Zugänglichkeit

    Art. 21: Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Informationen in Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderungen geeignet sind (Abs.a) im Umgang mit Behörden: die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern (Abs. Art. 9: Zugänglichkeit Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur physischen Umwelt wie auch zu Information und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.

    Vertragsstaaten treffen Massnahmen, um:

    «um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen» (Abs. a);

    «um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen» (Abs. d);

    «um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern» (Abs. e); de-CH2. «um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird» (Abs. f);

    «um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und systemen, einschliesslich des Internets, zu fördern» (Abs. g);

    Die meisten Informationen der Amtsstellen sind auch online ver-Aus der Evaluation:

    fügbar und das in grossen Teilen auch barrierefrei. Während Informationen in Leichter Sprache teilweise vorhanden sind, mangelt es insbesondere noch an Informationen in Gebärdensprache.

    Die Hindernisfreiheit ist insbesondere im Bereich der Laufwege zuweilen nicht gegeben, nämlich wenn es an Farben, taktilen Hilfen oder Symbolen fehlt, um den Menschen mit Sehbehinderungen und/oder kognitiven Behinderungen Orientierung zu geben.

    Die Dienststellen der Stadt St. Gallen entwickelt die Zugänglich-Webseite, insbesondere auch hin-keit zu digitalen Informationen weiter. Dabei orientiert Sie sich sichtlich der Bedürfnisse von Men-an den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), die für schen mit einer Hör- resp. Hörsehbe-Angebote der öffentlichen Hand verbindlich vorgeschrieben hinderung. sind.

    Die zuständige Dienststelle der Stadt St. Gallen erstellt auf Menschen mit Behinderungen empfeh-Grundlage der Befunde des Accessibility Reviews einen Masslen hier eine enge Zusammenarbeit mit nahmenplan, um die Barrieren zu bereinigen.

    Die Dienststellen der Stadt St. Gallen stellen zentrale Informationen auch mit Videos in Gebärdensprache zur Verfügung.

    Die Verantwortlichen der Stadt St. Gallen entwickeln den Stadtmelder so weiter, dass auch Hindernisse in der digitalen Informationsbeschaffung gemeldet werden können. Sie gestalten ihn barrierefrei, niederschwellig und gut sichtbar von jedem Punkt der Website.

    und Wege für Menschen mit Sehbe-• Die Verantwortlichen für die Gebäude der Dienststellen markiehinderungen und kognitiven Beeinren Trittstufenkanten kontrastreich und versehen sie mit Aufträchtigungen. merksamkeitsfeldern.

    Die Dienststellen gewährleisten den Zugang zu Informationen

    Piktogramme und Symbole helfen nicht für Menschen, die keine oder ungenügende digitale Kompetennur Menschen mit Behinderungen, sonzen oder Ressourcen haben, indem sie Zeitfenster für Beratung dern dienen auch der Allgemeinbevöl- und Unterstützung schaffen.

    Symbole auch über die Sprachgrenzen hinweg verstehbar. Farben auf Treppenstufen dienen zudem zur Unfallprophylaxe für alle.

    Thema: Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung

    Art. 8: Bewusstseinsbildung.

    Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu schärfen, die Achtung ihrer Rechte zu fördern, sowie Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen. Ein Punkt sei an dieser Stelle explizit erwähnt, nämlich die Forderung von Kampagnen zur Bewusstseinsbildung mit dem Ziel: «die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern (Art. 8, Abs.2a, iii)»

    Zu den Massnahmen gehört auch die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte (Art. d).

    Die Amtsstellen treffen sehr wenig Sensibilisierungsmassnah-Aus der Evaluation men betreffend der Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen.

    Dies widerspricht nicht nur den Vorgaben der UN-BRK, sondern wirkt sich auch negativ auf die Bewusstseinsbildung und damit auf das Vorhandensein von Barrieren resp. die Einstellung bzgl. der Möglichkeit der Anstellung von Menschen mit Behinderungen aus, was in der Summe das Gleichstellungsrecht der Betroffenen gefährdet.

    3.1 • Die Verantwortlichen der Stadt St. Gallen entwickeln ein buch-Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitbares und partizipativ konzipiertes Angebot zu den Anforderunnehmenden der Stadt St. Gallen über gen der UN-BRK, integrieren es in das städtische Weiterbilalle Amtsstellen hinweg zu den Bedungsverzeichnis und vermitteln darin gleichermassen die Bedürfnissen von Menschen mit Behindürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen.

    Die Verantwortlichen der Stadt konzipieren buchbare Angebote für einen Rollenwechsel, der entsprechende Weiterbildungspunkte generiert (z. B. Fortbewegung in alltäglichen Situationen mit Dunkelbrille oder im Rollstuhl, resp. Arbeit unter solchen Bedingungen – begleitet von Selbstbetroffenen).

    Die Kommission «Gleiche Chancen» stellt ein Verzeichnis von Fachpersonen und Peers zu Verfügung, die bei Fragen rund um das Thema Behinderung kontaktiert werden können.

    3.2 • Die Verantwortlichen der Stadt St. Gallen konzipieren eine Roadshow, die von den Dienststellen gebucht werden kann.

    Schaffen Sie Räume für Begegnun-Das Ziel ist die Sichtbarmachung von Barrieren mit Menschen gen mit Menschen mit Behinderunmit Beeinträchtigungen und das Andenken von praxisnahen Lögen.

    Die Verantwortlichen der Stadt organisieren Mitarbeitenden-Anlässe, die Begegnungen mit Menschen mit Behinderungen oder ihren Vertretungen und Verbänden ermöglichen.

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