Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat den Gesetzesnachtrag der Regierung zur Finanzierung spezialisierter Pflegeangebote befürwortet.
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Demenz ist im Alter ein häufiges Leiden. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat ihre Zustimmung zum Gesetzesnachtrag der Regierung für die Finanzierung spezialisierter Pflegeangebote gegeben.

Gerechnet wird mit Mehrausgaben von jährlich 3,3 Millionen Franken. Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht die Kommission gemäss einer Mitteilung bei Plätzen für spezialisierte Demenzbetreuung.

Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit komplexen Pflegefällen konfrontiert, bei denen die bisherigen Angebote nicht mehr ausreichen.

Diese Lücke will die St. Galler Regierung durch eine Ergänzung des Sozialhilfegesetzes schliessen. Mit den bisherigen gesetzlichen Grundlagen können zahlreiche spezialisierte Angebote nicht finanziert werden.

Die vorberatende Kommission begrüsst die entsprechenden Vorschläge der Regierung, wie sie am Freitag in einer Mitteilung schrieb.

Pflegeeinrichtungen mit Plätzen für Demenzkranke sollen gefördert werden

Gleichzeitig beantragt sie jedoch dem Kantonsrat, auch Pflegeeinrichtungen mit Plätzen für spezialisierte Demenzbetreuung gezielt zu fördern.

Eine entsprechende Finanzierung sei voranzutreiben, die zusätzlichen Mehrkosten würden voraussichtlich rund 1,5 Millionen Franken betragen.

«Um der Regierung die Zeit zu geben, die konkrete Umsetzung zu planen, soll sie den Vollzugsbeginn dieser Anpassung auf einen späteren Zeitpunkt festlegen als jenen der übrigen Bestimmungen.»

Bereits in der Vernehmlassung der Vorlage wurde bemängelt, dass das Thema «komplexe Demenzfälle» bei der geplanten Gesetzesänderung nicht aufgenommen worden sei.

Die Regierung anerkenne den Handlungsbedarf, wolle aber zuerst genauere Abklärungen zum Bedarf treffen, teilte sie mit.

Der Kantonsrat berät die Vorlage zur Finanzierung von spezialisierten Pflegeangeboten gemäss Mitteilung in der Frühjahrssession 2024 in erster Lesung.

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