St. Gallen: Betrüger erbeuten 75'000 und 50'000 Franken von Senioren
Am Mittwoch haben Betrüger, die sich als Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden ausgaben, in St. Gallen 75'000 und 50'000 Franken von zwei Senioren erbeutet.

Am Mittwochnachmittag, in der Zeit zwischen 12.25 Uhr und 17.30 Uhr, haben eine 60-jährige Frau und ein 76-jähriger Mann unbekannten Täterschaften, welche sich jeweils als Mitarbeitende von Strafverfolgungsbehörden ausgaben, Bargeld und Schmuck im Wert von 75'000 und 50'000 Franken übergeben.
Beide Geschädigte erhielten einen sogenannten Schockanruf von angeblichen Mitarbeitenden von Strafverfolgungsbehörden. Das Vorgehen war in beiden Fällen identisch.
Die Betrüger forderten hohe Geldsummen oder Schmuck
Die unbekannten Täterschaft gab sowohl der 60-Jährigen als auch dem 76-Jährigen gegenüber an, dass deren Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe.
In der Folge müsse nun eine Kaution bezahlt werden. Die beiden Geschädigten wurden aufgefordert, unter anderem hohe Geldsummen oder Schmuck angeblichen Angehörigen von Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.
Dieser Aufforderung kamen beide nach. Die Kantonspolizei St. Gallen hat Ermittlungen eingeleitet.
Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen niemals Geld
Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizistinnen und Polizisten festgestellt. Oftmals kommen die Betrüger damit zum Erfolg. Die Kantonspolizei St. Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät folgendes:

Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
Im Verdacht sollte die Polizei informiert werden
Im Verdachtsfall sollten sich Betroffene bei einer Polizeistation in der Nähe oder beim Notruf 117 melden.
Gegenüber fremden Anrufenden sollten keine Angaben über die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht werden.
Niemals sollte unbekannten Personen Bargeld und Wertsachen übergeben werden. Es gilt, Bekannte und Verwandte zu warnen.