Im Juli 2018 eröffnete die Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Verfahren gegen einen 33-jährigen Schweizer, welcher im Verdacht stand, sexuelle Handlungen an Knaben vorgenommen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten für den Täter. - Keystone

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eröffnete Anfang Juli 2018 eine Strafuntersuchung gegen einen 33-jährigen Schweizer wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie im «Darknet». Im Zuge der Ermittlungen entstand der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte sexuelle Handlungen an mehreren Knaben unter sechs Jahren vorgenommen und dabei Videos erstellt hatte, die er zum Teil im «Darknet» verbreitete.

Diese Woche hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Kreisgericht St. Gallen erhoben. Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift unter anderem vorgeworfen, einen der Knaben im privaten Rahmen, die anderen Knaben im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in drei Kindertagesstätten im Kanton St. Gallen missbraucht zu haben.

Des Weiteren soll der Beschuldigte insgesamt mehrere tausend Videos und Zehntausende von Bildern mit kinderpornografischem Inhalt auf Datenträger gespeichert haben. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den Kindertagesstätten soll er zudem von mehreren Knaben sexuell motivierte Fotoaufnahmen gemacht und einen Teil davon anonymisiert online verbreitet haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten sowie eine stationäre therapeutische Massnahme zur Behandlung der psychischen Störung des Beschuldigten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Darknet