Späte Gleichstellung - Frauenstimmrecht in der Schweiz seit 1971

    Die Schweiz beschloss das Frauenstimmrecht 1971 in einer Volksabstimmung und war damit eines der letzten europäischen Länder, das den Frauen die vollen Bürgerrechte zugestand.

    Wahlurne (Symbolbild)
    Wahlurne (Symbolbild) - dpa

    Das Frauenstimmrecht in der Schweiz wurde 1971 in einer Volksabstimmung beschlossen. Die Schweiz war eines der letzten europäischen Länder, das den Frauen die vollen Bürgerrechte zugestand.

    Die meisten Kantone folgten 1971 und 1972 dem Beispiel des Bundes. Einige Kantone hatten das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene schon früher eingeführt: Waadt und Neuenburg waren 1959 die ersten, 1960 folgte Genf, 1966 Basel-Stadt, 1968 Baselland, 1969 das Tessin.

    Am konservativsten zeigten sich die Ostschweiz und die Innerschweiz: In der eidgenössischen Volksabstimmung vom Februar 1971 stimmte in St. Gallen, beiden Appenzell, Thurgau, Glarus, Schwyz, Obwalden und Uri die (männliche) Bevölkerung noch mehrheitlich gegen das Frauenstimmrecht.

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