Projekt «Neue Bibliothek» nimmt nächste Hürde
St.Gallen startet die öffentliche Auflage für die neue Bibliothek. Stadt und Kanton haben das Projekt überarbeitet und bringen es nun planungsrechtlich voran.

Der Kanton und die Stadt überarbeiten zurzeit das Projekt «Neue Bibliothek» am Standort Blumenmarkt, berichtet die Stadt St.Gallen. Anlass waren Rückmeldungen aus der Mitwirkung zu den notwendigen Planungsinstrumenten und der politischen Vernehmlassung zum Bericht zur Errichtung der neuen Kantons- und Stadtbibliothek.
Die jetzt vorliegenden Anpassungen am Gebäude sind ein Zwischenschritt und ermöglichen den Start des kommunalen Sondernutzungsplanverfahrens. Die bereinigten Planungsinstrumente werden ab dem 11. Juni bis zum 11. Juli 2025 öffentlich aufgelegt.
Sie bilden die planerische Grundlage für die Botschaften, welche die Kantonsregierung und der Stadtrat zu Beginn des Jahres 2026 zuhanden der Parlamente verabschieden wollen.
Mehrwert und Treffpunkt: Die Vision der Bibliothek
Der Kanton und die Stadt St.Gallen planen, an zentraler Lage in der Stadt St.Gallen eine neue gemeinsame Bibliothek zu erstellen. Ziel der «Neuen Bibliothek» ist, der Kantons- und Stadtbevölkerung ein zeitgemässes Bibliotheksangebot im Sinne einer «Public Library» zur Verfügung zu stellen.
Die neue Bibliothek ist eine zukunftsweisende Bildungsinstitution mit Mehrwert für die Bevölkerung und die Bibliothekslandschaft im ganzen Kanton. Als Marktplatz des Wissens fördert die neue Bibliothek das lebenslange Lernen, hilft beim Einordnen von Informationen und macht Wissen für alle zugänglich.
Dabei setzt sie nicht zuletzt auch auf digitale Angebote und Dienstleistungen. Die neue Bibliothek soll zu einem Treffpunkt für die gesamte Bevölkerung werden. Die Zusammenführung der Bibliotheken von Kanton und Stadt an einem zentralen Ort ist ein Auftrag aus dem Bibliotheksgesetz, das auf eine Volksinitiative zurückgeht.
Überarbeitung aufgrund Mitwirkung und Vernehmlassung
Im Jahr 2023 haben der Kanton und die Stadt St.Gallen das Projekt mit einer öffentlichen Mitwirkung zu den Planungsinstrumenten und einer politischen Vernehmlassung zu den Grundlagen für den Betrieb sowie die Trägerschaft, Organisation und Finanzierung der neuen Kantons- und Stadtbibliothek der Öffentlichkeit unterbreitet.
Während zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von Fachleuten positiv ausfielen, gab es Kritik aus politischen Kreisen. Kanton und Stadt St.Gallen haben das Projekt deshalb in zentralen Punkten überarbeitet.
Die Überarbeitung betrifft eine Kostenreduktion der baulichen Investitionen. So wird der Neubau niedriger als ursprünglich geplant, auf eines der geplanten Untergeschosse wird verzichtet und der Glasanteil an der Fassade wird reduziert.
Öffentliches Planauflageverfahren
Die planungsrechtliche Umsetzung des Projekts der neuen Bibliothek bedingt eine Zonenplanänderung, einen Sondernutzungsplan, ein Strassenprojekt sowie einen Teilstrassenplan. Die Grundlage für diese Planungsinstrumente bildet das Siegerprojekt «Doppeldecker» von Staab Architekten.
Die 30-tägige öffentliche Planauflage der bereinigten Planungsinstrumente ist mit Blick auf die Kreditvorlage und die anschliessende Beratung im Kantonsrat und im Stadtparlament eine planungsrechtliche Notwendigkeit.
Die Planauflage beginnt am 11. Juni und dauert bis am 11. Juli 2025. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf der Webseite der Stadt St.Gallen eingesehen werden.
Weiteres Vorgehen
In den kommenden Monaten wird das Projekt inklusive Kosten-Zusammenstellung finalisiert. Im nächsten Halbjahr noch abschliessend zu klären sind Fragen zu den Betriebskosten, zur Kostenaufteilung zwischen Stadt und Kanton und zur kantonalen Förderung regionaler Bibliotheken, sodass die Gesamtvorlagen dann fertig erstellt werden können.
Die Kantonsregierung und der Stadtrat sehen vor, die Botschaften zu Beginn des Jahres 2026 zuhanden der Parlamente zu verabschieden. Dem Stadtparlament werden zeitgleich auch die Planungsinstrumente zur Genehmigung vorgelegt.
Danach folgen die Beratungen im Kantonsrat und im Stadtparlament. Die Stimmberechtigten entscheiden im Jahr 2027 über das Vorhaben. Im darauffolgenden Jahr soll der Baustart und im Jahr 2032 die Fertigstellung erfolgen.