Die Ostschweizer Kantone haben gemäss einer Mitteilung den Taxpunktwert von 83 auf 86 angehoben. Damit erhöhen sich für Ärzte die Abgeltungen ihrer Leistungen.
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Arzt. (Symbolbild) - dpa

Für die Ostschweizer Kantonsregierungen sei eine Erhöhung des Taxpunktwertes angezeigt, schrieben sie am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung. Der Entscheid basiere aber nicht auf den von den Ärztinnen und Ärzten erhobenen Daten.

Die Kantonsregierungen hätten geschützt auf die Empfehlung der Preisüberwachung eine eigene Tarifherleitung vorgenommen.

Ostschweizer Ärzte fordern seit Jahren eine Erhöhung des Taxpunktwerts. Per 2019 kündigten sie die regionalen Taxpunktwert-Verträge mit den Versicherern.

Die Ärztegesellschaften der Kantone St. Gallen, beider Appenzell, Thurgau, Schaffhausen, Graubünden und Glarus kritisierten eine Tarifungerechtigkeit. Ärzte in anderen Landesteilen dürften für gleiche Leistungen wesentlich höhere Rechnungen stellen.

Der höhere Taxpunktwert gilt gemäss Mitteilung rückwirkend für Leistungen ab 2021. «Aufgrund der Dauer des Verfahrens haben die Kantonsregierungen entschieden, dass die Ärztinnen und Ärzte für 2019 und 2020 keine Nachforderungen stellen können.»

Erhöhung wirkt sich auf die Prämien oder Kosten der Krankenvesicherer aus

Die Ostschweizer Ärztegesellschaften werten diese Entscheidung als «Schritt in die richtige Richtung», teilte sie in einer Stellungnahme mit.

Allerdings decke die vorgesehene Anpassung nicht einmal die allgemeine Kostensteigerung der letzten Jahre und erfülle bei weitem nicht die Forderung nach einer schweizweit gleichen Entlöhnung für gleiche Arbeit.

Die Erhöhung der Abgeltungen wird sich gemäss Mitteilung der Kantone auf die Kosten der Krankenversicherer und damit auf die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auswirken.

«Durch den höheren Taxpunktwert wird mit einer Prämienerhöhung je nach Kanton von zwischen 0,59 und 0,75 Prozent gerechnet.» Die Erhöhung des Taxpunktwertes stärke jedoch unter anderem die Hausarztmedizin, die im Gesamtsystem kostendämpfend sei.

Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig

Falls die Parteien damit nicht einverstanden sind, können sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

Die kantonalen Ärztegesellschaften teilte mit, die Taxpunktwert-Festsetzung und ihre Begründung in den nächsten Tagen vertieft zu prüfen und zu beraten.

«Gleiches gilt wohl auch für die Versicherer», führten sie weiter aus. «Sollten diese, wie im Kanton Zürich, diese Taxpunktwert-Korrektur anfechten, dürfte das mittlerweile fünf Jahre dauernde Verfahren nochmals um Jahre verlängert werden.»

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