Motorradparkplätze am Oberen Graben in St. Gallen
St.Gallen hebt Parkfelder auf und schafft am Oberen Graben befristete Motorradparkplätze. Die Zwischennutzung gilt bis Ende 2030 und erhöht die Sicherheit.

Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, wurden mit der Eröffnung des Parkhauses Central am Unteren Graben am 20. März 2025 insgesamt 114 Parkfelder auf öffentlichem Grund aufgehoben und im neuen Parkhaus kompensiert.
Einerseits konnten dank dieser Verlagerung zusätzliche öffentliche Parkplätze im «Central» realisiert werden – bei insgesamt gleichbleibender Anzahl.
Andererseits wurde dadurch an mehreren Örtlichkeiten gefährliche Stellen entschärft und somit die Verkehrssicherheit erhöht. Hinzu kommt, dass die frei gewordenen Flächen nun sukzessive für Um- und Neugestaltungen von Strassenabschnitten genutzt werden.
Aufhebung der Parkplätze beim Schibenertorpärkli
Im Zuge dieser Veränderungen wurden auch die zwölf bisherigen Parkfelder auf der Mittelinsel beim Oberen Graben (Schibenertorpärkli) aufgehoben.
Mit der Aufhebung konnten bestehende Sicherheitsdefizite behoben werden, denn die Sicht der ein- und ausparkenden Autofahrenden war sehr eingeschränkt.
Zwischennutzung bis zur Strassenneugestaltung
Das Schibenertorpärkli ist Teil der geplanten Neugestaltung des Strassenabschnitts St. Leonhard-Strasse–Oberer Graben, deren Ausgestaltung unter anderem von der zukünftigen Kantons- und Stadtbibliothek abhängt.
In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage zur Parkplatzsituation für Motorräder in der Innenstadt hat der Stadtrat angekündigt, am Oberen Graben zusätzliche Motorradabstellplätze als Zwischennutzung zu schaffen. Deshalb wird nun die Fläche beim Schibenertorpärkli vorübergehend für das Parkieren von Motorrädern freigegeben.
Befristete Motorradparkplätze
Der Stadtrat hat dafür eine befristete Verkehrsanordnung erlassen. Auf dem Abschnitt Oberer Graben zwischen Bahnhofstrasse und Poststrasse wird das Signal «Parkieren gestattet» mit dem Zusatz «Motorrad max. 48 Std.» angebracht.
Damit soll einerseits ein geordnetes Parkieren ermöglicht und andererseits das Dauerparkieren verhindert werden. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030.






