Die St.Galler Regierung hat das Richtplankapitel Mobilität nach der Vernehmlassung überarbeitet.
Sitzungssaal
Blick in den Sitzungssaal der St. Galler Regierung. (Symbolbild) - Keystone

Die Aufnahme der Verkehrsstrategie in den Richtplanentwurf gehörte in der Vernehmlassung zu den umstrittensten Themen. Konkret wollte die St.Galler Regierung das Ziel festschreiben, dass zusätzlicher Verkehr im Kanton künftig mit dem Öffentlichen Verkehr sowie dem Fuss- und Veloverkehr aufgefangen werden muss. Diese Vorgabe sollte künftig für alle Behörden verbindlich sein.

In der Vernehmlassung, die vor rund einem Jahr stattfand, hatten sich unter anderem der Hauseigentümerverband (HEV) oder ACS und TCS dagegen gewehrt. Die Regierung hielt nun aber daran fest. Dieses Ziel stärke den Klimaschutz und entspreche der Schwerpunktplanung für die Jahre von 2021 bis 2030, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag, 5. Juli 2022.

Zur Vernehmlassung gibt es einen 190-seitigen Bericht, in dem die Stellungnahmen der Gemeinden, Verbände und Parteien festgehalten sind. Darin wiederholt sich die Kritik, Regierung und kantonale Verwaltung seien «in erheblichem Masse planungs- und konzeptgläubig». Die identische oder leicht abgewandelte Formulierung ist in den Eingaben des TCS, des Kantonalverbands Steine Kies Beton St.Gallen, des Kantonalen Gewerbeverbandes, der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell (IHK) oder des HEV nachzulesen.

Diese Verbände und Organisationen lehnten zusammen mit der Mitte eine Bestimmung ab, in der geregelt wird, wie gut der Öffentliche Verkehr bei neuen Arbeitsplatzgebieten ausgebaut werden muss. Der Vorschlag der Regierung sei als «wenig praktikabel» angesehen worden, wird die Kritik zusammengefasst.

Für Dienstleistungsbetriebe sollte im Entwurf der Viertelstundentakt und für neue Produktionsstandorte der Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit vorgeschrieben werden. Aufgrund der negativen Reaktionen strich die Regierung diese konkreten Vorgaben: Nun heisst es lediglich noch, dass grosse Arbeitsplatzgebiete «eine der Nutzung entsprechende Erschliessung» mit dem Öffentlichen Verkehr erfüllen müssten.

Im Entwurf verblieben ist hingegen die Vorgabe, dass das Wachstum der Bevölkerung und der Beschäftigten «auf Städte und auf gut an den Öffentlichen Verkehr angeschlossene Gemeinden» konzentriert werden soll. Diese Vorgabe sei in der Vernehmlassung teilweise kritisiert worden, heisst es in der Auswertung. Die Regierung will aber vorläufig daran festhalten. Eine Anpassung wäre aus ihrer Sicht «verfrüht».

Eingaben von Grünen und SP

In ihren Eingaben hatten unter anderem die Grünen und die SP bemängelt, dass im Richtplan das Thema Klima zu wenig berücksichtigt worden sei. Sie könne dieses Anliegen nachvollziehen, erklärte die Regierung. Geplant ist nun, dass die Gemeinden Grundlagen für eine an das Klima angepasste Siedlungsentwicklung erhalten. Dazu gehören «Klimaanalysekarten», die zeigen, wie sich die Temperaturen und Niederschläge im Kantonsgebiet entwickeln könnten.

Das überarbeitete Kapitel Mobilität des Richtplan muss nun noch vom Bundesrat genehmigt werden. Ein Entscheid wird bis Ende 2022 erwartet.

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