Die Katholische Kirche hat in der Stadt St.Gallen wegen der schwindenden finanziellen Möglichkeiten mit einer Überprüfung der Infrastruktur begonnen.
St. Gallen Stadt Panoramaansicht Kreuz
Blick über die Stadt Sankt Gallen. - Pixabay

Dabei werden Alternativen für verschiedene Quartier-Kirchen geprüft. Entscheide stehen noch aus.

Die Katholische Kirche St.Gallen wolle ihre Infrastruktur «an die Bedürfnisse und an die finanziellen Möglichkeiten der nächsten Generation anpassen», heisst es in der Mitteilung der Kirchgemeinde.

Die Entscheidfindung hat schon länger begonnen. In einem Positionspapier wurden Vorschläge zur Anpassung der Gebäudestrategie skizziert. Danach folgte eine Vernehmlassung.

Darin sei der Grundsatz, in allen Stadtquartieren mit elf Pfarreien präsent bleiben zu wollen, bestätigt worden.

In der Stadt St.Gallen nur drei voll ausgebaute Standorte geplant

Eine grosse Mehrheit habe aber auch Anpassungen an der Infrastruktur unterstützt.

Künftig soll es in der Stadt St.Gallen mit St. Martin Bruggen im Westen, dem Stiftsbezirk im Zentrum und St. Maria Neudorf im Osten noch drei voll ausgebaute Standorte geben.

Für die Kirchen in St. Georgen und Rotmonten wurde die räumliche Ökumene geprüft.

Gemeint ist damit eine gemeinsame Nutzung mit der jeweiligen evangelischen Kirchgemeinde. In Rotmonten soll diese Idee weiterverfolgt werden.

Auch räumliche Redimensionierungen werden erörtert

An anderen Standorten wird abgeklärt, ob eine räumliche Redimensionierung möglich ist.

Es gibt dazu verschiedene Szenarien: In Pfarreiheimen könnte Raum für kleinere liturgische Feiern geschaffen werden. Oder das Pfarrhaus wird in ein Pfarreiheim umgewandelt.

Oder die Pfarreiheime könnten in Kirchen verlegt werden. Dort würde dann der Chorraum baulich abgegrenzt und weiterhin für Messen genutzt.

Weitere Schritte folgen und Entscheidungen werden folgen

Für definitive Beschlüsse sei es noch zu früh, heisst es in der Mitteilung. Erst wenn die Resultate der Abklärungen vorlägen, könnten weitere Schritte folgen und Entscheidungen gefällt werden.

Dafür brauche es dann auch noch die Zustimmung des Bistums sowie des Katholischen Konfessionsteils des Kantons.

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