Im Kanton St. Gallen zwischen Freitag und Samstag sechs alkoholisierte Lenker angehalten. Zwei Personen waren trotz Führerausweisentzug unterwegs.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton St. Gallen wurden in der Nacht auf Samstag sechs alkoholisierte Lenker gestoppt.
  • Zwei Personen waren trotz Führerausweisentzug unterwegs.
  • Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmer wurden zur Anzeige gebracht.
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In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagmorgen hat die Kantonspolizei St. Gallen insgesamt sechs alkoholisierte Verkehrsteilnehmende angehalten.

Am Samstag, kurz vor 4 Uhr, war in Uzwil ein 48-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand unterwegs. Eine Atemalkoholmessung zeigte einen positiven Wert an. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Am Samstag, um 2.50 Uhr, war in Mels ein 30-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand unterwegs.

Eine beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.7 mg/l an. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Ein Motorradfahrer war in Heerbrugg mit 1,6 Promille unterwegs

Am Samstag, um 2.50 Uhr, war Heerbrugg ein 49-jähriger Motorradfahrer in alkoholisiertem Zustand trotz Entzug des Führerausweises unterwegs. Eine beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.8 mg/l an.

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Kantonspolizei St. Gallen. (Symbolbild) - Kantonspolizei St. Gallen

Am Samstag, um 2.45 Uhr, war in Mels ein 31-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand unterwegs. Eine Atemalkoholmessung zeigte einen positiven Wert an, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Am Samstag, 2.10 Uhr, war in Heerbrugg ein 27-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand und ohne gültigen Führerausweis unterwegs. Eine beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.5 mg/l an.

In Rheineck prallte ein alkoholisierter Lenker in ein parkiertes Auto

Am Freitag, um 21.50 Uhr, war in Rheineck ein 43-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand mit Auto in parkiertes Auto geprallt.

Eine beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 1.1 mg/l an, Fahrerlaubnis für die Schweiz aberkannt.

Die fehlbaren Fahrzeuglenkenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

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