Kanton St. Gallen: Neues Volksschulgesetz findet breite Zustimmung
Die Totalrevision des Volksschulgesetzes im Kanton St. Gallen wird in der Vernehmlassung mehrheitlich gestützt. Ende 2026 kommt die Vorlage vor den Kantonsrat.

Die Totalrevision des St. Galler Volksschulgesetzes stösst in der öffentlichen Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung. Die Rückmeldungen bestätigen die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage, zeigen aber auch Anpassungsbedarf bei einzelnen Themen. Die Regierung will dem Kantonsrat das neue Volksschulgesetz Ende 2026 vorlegen.
Mit der Totalrevision wird das über 40 Jahre alte St. Galler Volksschulgesetz gestrafft und auf die wesentlichen Grundsätze und Zuständigkeiten ausgerichtet. Damit wird das Gesetz übersichtlicher und kann einfacher an künftige Entwicklungen angepasst werden. Die Regierung hat den Entwurf von März bis Juli 2026 in die öffentliche Vernehmlassung gegeben.
Die Rückmeldungen bestätigen die grundsätzliche Stossrichtung der Revision. Diskussionsbedarf besteht insbesondere bei einzelnen Fragen zur Oberstufe, zur Sonderpädagogik, zum Religionsunterricht, zu den Privatschulen und zum Bildungsrat.
Flexiblere Oberstufe
Die geplante Flexibilisierung der Organisationsformen auf der Oberstufe wird deutlich begrüsst. Unterschiedlich beurteilt wird hingegen die vorgesehene Befristung der leistungsgetrennten Oberstufe. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende fordern zudem zusätzliche Freiheiten bei der Ausgestaltung der Oberstufenmodelle.
Weiterentwicklung der Sonderpädagogik
Auch die Weiterentwicklung der Sonderpädagogik findet breite Unterstützung. Insbesondere die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen unter bestimmten Voraussetzungen in der Regelschule zu unterrichten, wird mehrheitlich begrüsst. Klärungsbedarf besteht vor allem beim künftigen Finanzierungsmodell und Fragen der Umsetzung.
Stärkere Aufsicht über Privatschulen
Die vorgesehene Stärkung der kantonalen Aufsicht über Privatschulen wird von den Organisationen, die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben, ebenfalls deutlich unterstützt. Auch der Wegfall des privaten Einzelunterrichts findet bei den Organisationen eine klare Mehrheit. Eine Mehrheit der teilnehmenden Privatpersonen spricht sich hingegen dagegen aus.
Zukunft des Bildungsrats
Rückmeldungen gab es auch zum Bildungsrat. Die vorgesehene Umwandlung in einen rein beratenden Bildungsbeirat wurde unterschiedlich beurteilt, findet aber insgesamt keine Mehrheit. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich dafür aus, den heutigen Bildungsrat mit Entscheidkompetenzen beizubehalten.
Wie der Bildungsrat künftig konkret ausgestaltet werden soll, bleibt hingegen umstritten. Die Erkenntnisse aus der rege genutzten öffentlichen Vernehmlassung werden in das Projekt einfliessen und damit einen wesentlichen Beitrag zum partizipativen Prozess der Totalrevision leisten. Verbunden ist dies mit einem Dank an alle Organisationen und Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben.
Die Regierung wird das neue Volksschulgesetz voraussichtlich Ende 2026 dem Kantonsrat zuleiten. Das neue Gesetz kann frühestens ab August 2028 angewendet werden.






