Kanton St. Gallen: Einbrüche in Keller, Schreinerei und Einfamilienhaus
Zwischen Donnerstag und Samstag brachen Unbekannte im Kanton St. Gallen in Kellerabteile, eine Schreinerei, ein Gipsergeschäft und ein Einfamilienhaus ein.

Zwischen Donnerstag und Samstag sind der Kantonspolizei St. Gallen mehrere Einbruchdiebstähle gemeldet worden. Unbekannte Täterschaften brachen in mehrere Kellerabteile, eine Schreinerei, ein Gipsergeschäft und in ein Einfamilienhaus ein.
Zwischen Donnerstag und Freitag brach eine unbekannte Täterschaft an der Rorschacher Strasse in St. Gallen in neun Kellerabteile eines Mehrfamilienhauses ein. Es muss noch geklärt werden, was hierbei gestohlen wurde. Es entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren hundert Franken.
Am Freitagabend wurden der Kantonspolizei St. Gallen Einbrüche in Kellerabteile eines Mehrfamilienhauses in Gossau an der Sportstrasse gemeldet. Eine unbekannte Täterschaft brach ein Kellerabteil auf. Es muss noch geklärt werden, was hierbei gestohlen wurde.
Bei zwei weiteren Kellerabteilen versuchte die Täterschaft erfolglos, diese aufzubrechen. Es entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren hundert Franken.
Zwischen Freitag und Samstagmorgen brach eine unbekannte Täterschaft ein Eingangstor einer Schreinerei an der Martinsbruggstrasse in St. Gallen auf. Sie durchsuchte die Räumlichkeiten nach Wertgegenständen und verliess den Tatort wieder. Es wurde Bargeld in noch unbekannter Höhe gestohlen.
Im gleichen Zeitraum brach mutmasslich dieselbe Täterschaft in unmittelbarer Nähe ein Tor eines Gipsergeschäfts auf. Im Innern wurden weitere Türen aufgebrochen und die Räumlichkeiten durchsucht. Es wurde Werkzeug von noch unbekanntem Wert gestohlen.
Bei beiden Einbrüchen entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren hundert Franken.
Zwischen Freitag und Samstag brach eine unbekannte Täterschaft den Wintergarten eines Einfamilienhauses in Weite auf und verschaffte sich so Zutritt zum Gebäude. Sie durchsuchte einzelne Räumlichkeiten, entwendete drei Portemonnaies und verliess den Tatort wieder. Die Höhe des Sachschadens muss noch geklärt werden.






