Gaspreise sinken – Heizen wird günstiger
Die St.Galler Stadtwerke senken ab 1. Januar 2026 die Gaspreise und erhöhen gleichzeitig den Biogasanteil bei allen Gasprodukten.

Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, sinken dank tieferer Beschaffungskosten die Gaspreise ab dem kommenden Jahr. Gleichzeitig erhöhen die St.Galler Stadtwerke den Biogasanteil.
Die St.Galler Stadtwerke (sgsw) senken den Arbeitspreis bei allen Gasprodukten. Im Sinne des städtischen Energiekonzepts 2050 erhöhen sie gleichzeitig die Biogasanteile bei den Produkten «St.Galler Gas Grau», «St.Galler Gas Basis» und «St.Galler Gas Öko».
Bisher war im Arbeitspreis für die Netznutzung die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes enthalten. Neu wird diese separat ausgewiesen und zum Ansatz von 0,07 Rappen pro Kilowattstunde verrechnet.
Entsprechend reduziert sich der Arbeitspreis für die Netznutzung von 1,70 Rappen pro Kilowattstunde auf 1,63 Rappen pro Kilowattstunde. Damit fällt diese Änderung kostenneutral aus (alle Preise exklusive Mehrwertsteuer). Die Grundpreise bleiben unverändert.
Spürbare Entlastung für Haushalte
Die konkreten Auswirklungen auf die einzelnen Kundenkategorien basieren auf Berechnungen für das Standardprodukt «St.Galler Gas Basis». Ein typisches Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20'000 Kilowattstunden spart dadurch im kommenden Jahr rund 440 Franken.
Die Preisüberwachung begrüsst diese Senkung des Energiepreises, empfiehlt dem Stadtrat jedoch, den Kapitalkostensatz (WACC) für die Bewertung des Anlagevermögens auf 3 Prozent zu senken sowie auf die Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grunds zu verzichten bzw. eine diesbezügliche Änderung der Rechtsgrundlage zu beantragen.
Das Gasnetz ist aufgrund des Substitutionswettbewerbs sowie des Rückzugs aus dem traditionellen Wärmemarkt höheren Risiken ausgesetzt als das Stromnetz. Deshalb beurteilt der Stadtrat beim Gas eine höhere WACC-Verzinsung als beim Strom als wesensgerecht und hält am Zinssatz von 5,15 Prozent fest.
Entschädigung für öffentliche Flächen bleibt bestehen
Eine Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes, wie sie von vielen Gemeinwesen erhoben wird, welche die Preisüberwachung jedoch grundsätzlich in Frage stellt, erachtet der Stadtrat als legitim, weshalb er diese unverändert belässt.






