Feuerwerk

Feuerwerk auf dem St. Galler Klosterplatz verboten

Der St. Galler Klosterplatz ist ein beliebter Treffpunkt. An Silvester ist es jedoch verboten, Feuerwerk oder Knallkörper auf dem St. Galler Klosterplatz anzuzünden.

St. Gallen
Die St. Galler Regierung hat ein Budget für 2025 präsentiert, das einen Aufwandüberschuss von 43 Millionen Franken und Entnahmen aus dem Eigenkapital in Höhe von 156 Millionen Franken vorsieht. (Archivbild) - Nau.ch / Simone Imhof

In den vergangenen Jahren haben sich auf dem Klosterplatz jeweils hunderte von Menschen getroffen, um auf den Jahreswechsel anzustossen.

Aus Sicherheitsgründen gilt auf dem Klosterplatz auch in diesem Jahr ein striktes Feuerwerksverbot, wie die St. Galler Staatskanzlei am Dienstag, 27. Dezember 2022, mitteilte.

Der gesamte Stiftsbezirk sei ein kultur- und bauhistorisch sensibler Ort. Feuerwerk stelle für die Bauten des Unesco-Weltkulturerbes eine grosse Gefahr dar.

Es sei deshalb untersagt, Raketen, Vulkane und dergleichen auf dem Klosterplatz abzubrennen, schreibt der Kanton weiter.

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