Einführung Tempo-30-Zone in St.Georgen

    In der Woche vom 5. August 2019 wird die auf ein Jahr befristete Tempo-30-Zone im Quartierzentrum St.Georgen eingeführt.

    Tempo 30
    Eine Tempo-30-Zone. (Symbolbild) - Nau.ch

    Im Frühsommer 2014 beschloss der Stadtrat die Einführung einer versuchsweisen, auf ein Jahr befristeten, Tempo-30-Zone in St. Georgen (St.-Georgen-Strasse). Gegen diesen Entscheid wurden Rechtsmittel ergriffen.

    Im Frühjahr 2019 hat das Bundesgericht schliesslich entschieden, dass der befristete Versuch mit Tempo-30 durchgeführt werden kann. Entsprechend wurden in der Folge die Vorbereitungen für die Umsetzung in die Wege geleitet.

    Die baulichen Massnahmen (Ein- und Ausgangspforten sowie Bodenmarkierungen) werden noch vor Ende der Sommerferien umgesetzt. Im Anschluss an die einjährige Versuchsphase werden die erhobenen Daten ausgewertet.

    Basierend auf dieser Auswertung wird entschieden, ob sich die Tempo-30-Zone bewährt hat und definitiv signalisiert werden soll. Für die dauerhafte Einführung einer Tempo-30-Zone wäre in der Folge wiederum eine Verkehrsanordnung erforderlich.

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