Bund bremst beim E-Voting - Kanton St. Gallen macht weiter
Am Donnerstagmorgen hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er E-Voting vorläufig nicht als dritten ordentlichen Stimmkanal zulassen will.

Am Donnerstagmorgen hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er die elektronische Stimmabgabe vorläufig nicht als dritten ordentlichen Stimmkanal zulassen will. Das vorläufige Nein des Bundesrats zu gesetzlichen Grundlagen für E-Voting hat keinen Einfluss auf den Versuchsbetrieb im Kanton St. Gallen. Die elektronische Stimmabgabe soll ab Mai über ein Anmeldeverfahren auf den ganze Kanton ausgeweitet werden.
Am Donnerstagmorgen hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er E-Voting vorläufig nicht als dritten ordentlichen Stimmkanal zulassen will. Die Bundeskanzlei wird nun bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs ausarbeiten.
Letzte Woche hatte der Kanton St. Gallen mitgeteilt, die bisherigen Versuche mit E-Voting in fünf Pilotgemeinden seien positiv verlaufen. Die Einführung werde nun weiter vorangetrieben. Konkret sollen die Versuche ab Mai 2020 über ein Anmeldeverfahren auf den ganzen Kanton ausgeweitet werden.
Elektronische Stimmabgabe: Versuchsbetrieb nicht in Frage gestellt
Ändert der Bundesratsentscheid etwas an diesen Plänen? Der Kanton St. Gallen habe die Überführung von E-Voting in den ordentlichen Betrieb grundsätzlich unterstützt, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Man habe festgehalt, dass vor einer Überführung in den ordentlichen Betrieb ein stabiler Pilotbetrieb etabliert werden sollte.
An den St. Galler Plänen für das E-Voting ändere sich mit dem Bundesratsentscheid nichts, erklärte Vizestaatssekretär Benedikt van Spyk gegenüber Keystone-SDA. Der Versuchsbetrieb sei davon nicht betroffen.





