„Analyse Altersarbeit Neuenhof“ – Workshop vom 15. Juni 2019 stiess auf grosses Interesse

Intensiv wurde über Positives und Negatives in Bezug auf das Leben im Alter in Neuenhof diskutiert.

Baustelle in einer Gemeinde. (Symbolbild)
Baustelle in einer Gemeinde. (Symbolbild) - Nau.ch

Gemeinderat und Ressortvorsteher Soziales und Gesundheit Andreas Muff konnte am vergangenen Samstagmorgen über 120 Bewohnerinnen und Bewohner von Neuenhof im Alter von 55 Jahren und älter in der Turnhalle Zürcherstrasse begrüssen.

Neue Ideen, Anliegen und Bedürfnisse sowie persönliche Beiträge der Bevölkerung wurden entgegen genommen und gewichtet. All diese Beiträge werden nun in die weitere Arbeit der Arbeitsgruppe Analyse Altersarbeit Neuenhof einfliessen. Ziel ist es, dass dem Gemeinderat bis Ende Jahr ein Schlussbericht mit verschiedenen Umsetzungsmassnahmen unterbreitet werden kann. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe dabei durch verschiedene Schülerinnen und Schüler aus Neuenhof, welche die Gäste reichlich kulinarisch verwöhnten und bedienten. Der Anlass zeigte auf, dass grosses Entwicklungspotenzial über verschiedene Generationen vorhanden ist.

Verstärkung für das Team der Quartier Spiel Animation

Enza Siino ergänzt seit anfangs Mai 2019 das Team der Quartier Spiel Animation in Neuenhof. An zwei Nachmittagen in der Woche besucht das Spielteam mit ihrem Spielwagen abwechselnd die Quartiere Eich und Althof. An sonnigen Tagen treffen sie auf bis zu 25 Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren. Nicht nur Kinder suchen den Kontakt mit dem Spielangebot, immer mehr kommen auch Mütter und Väter sowie Grosseltern. Während die Kinder das Spielen geniessen, erfreuen sich Eltern und Grosseltern an Gesprächen über den Alltag mit Kindern oder diskutieren gelegentlich auch über Erziehungsfragen. Die Spielanimation wird sicherlich bis zu den Herbstferien fortgesetzt.

Personalwesen

Abteilungsleiter Bau und Planung

Die Zusammenarbeit mit Herrn Leonz Senn, Abteilungsleiter Bau und Planung, wird per 31. Juli 2019 beendet. Der Gemeinderat dankt Herrn Leonz Senn an dieser Stelle recht herzlich für die geleisteten Dienste während der 1 ½ Jahren und wünscht ihm für die Zukunft gute Gesundheit sowie für den dritten Lebensabschnitt alles Gute. Die ausstehenden Arbeiten wurden an seinen Nachfolger, Herr Pepe Romero, übergeben, der die Verantwortung der Abteilung Bau und Planung ab sofort übernimmt.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung – Personalinformation

Infolge einer Personalinformation schliessen die Türen der Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 27. Juni 2019, bereits um 16.00 Uhr. Wir bitten Sie um Verständnis.

Informationen des Steueramtes

Einführung Gebühren im Steuerwesen

Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die entsprechende Änderung des Steuergesetzes wurde vom Regierungsrat per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Mahngebühren im Veranlagungsverfahren

Im Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen werden erstmals für die Steuerperiode 2018, für welche im Kalenderjahr 2019 die Steuererklärung einzureichen ist, Gebühren erhoben. Die Gebühren werden nur für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen erhoben. Die Gebühr für die erste Mahnung beträgt CHF 35, diejenige für die zweite Mahnung beträgt CHF 50. Die entsprechende Rechnungsstellung erfolgt erst mit der definitiven Steuerrechnung des betreffenden Steuerjahres und wird separat ausgewiesen. Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben. Mahnungen für Aktenergänzungen sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig.

Mahngebühren im Bezugsverfahren

Im Bezugsverfahren werden erstmals ab der Steuerperiode 2019 Gebühren erhoben (Mahngebühren und Gebühren für die Umtriebe bei der Betreibung). Die Gebühr von CHF 35 wird bei Mahnungen für provisorische und definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben. Die Gebühr beträgt CHF 100. Die Rechnungsstellung dieser beiden Gebühren wird gleich mit der Mahnung respektive Betreibung erfolgen. Falls es Ihnen nicht möglich ist, die provisorische Rechnung der ordentlichen Steuern 2019 bis zum 31. Oktober 2019 zu begleichen, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei der Abteilung Finanzen, Neuenhof (Tel. 056 416 21 50). Diese wird mit Ihnen die Möglichkeiten bezüglich Ratenzahlungen oder Stundungen besprechen. Auf Begehren bezüglich Ratenzahlung und Stundung kann nach dem 31. Oktober 2019 nur noch bedingt eingetreten werden.

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