Zwieselberg

Gemeinde Zwieselberg erinnert an fällige Hundetaxe 2023

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Region Spiez,

Wie die Gemeinde Zwieselberg mitteilt, fällt eine Hundesteuer in Höhe von 60 Franken an. Der Erwerb oder Abgang eines Hundes ist bis 20. Juli 2023 zu melden.

Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa

Gemäss kantonaler Gesetzgebung muss für jeden Hund, der am 1. August 2021 mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden.

Diese beträgt gemäss Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Zwieselberg 60 Franken pro Hund. Aufgrund der bereits zugestellten Dauerkontrollmarke wird dieses Jahr keine neue Marke ausgehändigt.

Die Rechnung Hundesteuer ist bis am 30. September 2023 bei der Gemeindekasse einzuzahlen.

Die Gemeinde behält sich vor, nicht bezahlte Hundemarken nach diesem Termin gegen Zuschlag von 20 Franken gemäss Gebührenreglement zu mahnen.

Es wird empfohlen, die Tiere auf freiwilliger Basis impfen zu lassen

Der Erwerb, Wechsel oder Abgang eines Hundes ist bis am 20. Juli 2023 der Gemeindeverwaltung zu melden.

Ebenfalls ist der Verlust der Dauerkontrollmarke zu melden.

Gemäss Mitteilung des kantonalen Veterinäramtes vom März 1999 wurde die Tollwut-Schutzimpfung aufgehoben.

Bei den Grenzübertritten ist die jährliche Impfung wie bis anhin vorgeschrieben. Ebenfalls wird empfohlen, die Tiere auf freiwilliger Basis impfen zu lassen.

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