Stadt regelt Velo-Signalisation auf Promenaden neu
Ab 1. Juli 2025 dürfen schnelle E-Bikes und Mofas auf dem Aarequai und der Schwäbispromenade nicht mehr fahren – die Signalisation wird angepasst.

Wie die Stadt Thun mitteilt, gilt ab 1. Juli 2025 das Velo-Symbol auf Verkehrssignalen gemäss Signalisationsverordnung des Bundes schweizweit für alle Fahrräder. Dies beinhaltet auch schnelle E-Bikes, schwere Cargo-Velos und klassische Motorfahrräder.
Neu dürfen alle Fahrräder mit eingeschaltetem Motor oder Tretunterstützung auch Fusswege und Fahrverbotsstrecken befahren, auf denen Velos erlaubt sind.
Aus Sicherheitsgründen ist dies in Thun nicht überall sinnvoll, deshalb ist die Durchfahrt für schnelle E-Bikes und Mofas auf dem Aarequai und der Schwäbispromenade ab dem 1. Juli 2025 untersagt. Die Signalisation wird entsprechend angepasst.
Auch das Fahren mit ausgeschaltetem Motor ist nicht mehr erlaubt. Weiterhin gilt, dass die Fussgänger auf beiden Strecken Vortritt haben und Velofahrende angehalten sind, im Schritttempo zu fahren. Ausweichrouten sind die Hofstettenstrasse beziehungsweise die Grabenstrasse.