Wie die Gemeinde Stocken-Höfen informiert, kann ab dem 1. Februar 2024 eine Umzugsmeldung mit dem E-Umzug in elektronischer Form durchgeführt werden.
Der Eingang zur Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen an der Stockhornstrasse 48 in Oberstocken.
Der Eingang zur Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen an der Stockhornstrasse 48 in Oberstocken. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Seit dem 1. Februar 2024 bietet die Gemeinde Stocken-Höfen den E-Umzug an. Mit E-Umzug kann eine Umzugsmeldung in elektronischer Form vollzogen werden.

Somit wird das An- und Abmelden bei der Wohngemeinde auf digitalem Weg möglich gemacht.

Die Benutzung von E-Umzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

Umzug ins Ausland: Meldung nur am Schalter

Um E-Umzug zu nutzen, müssen Bürger volljährig und handlungsfähig sein. Wenn Bürger aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können sie die Meldung nur am Schalter tätigen.

Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich nach wie vor bei der Wohnsitzgemeinde persönlich anmelden.

Der Link dazu ist auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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