Der Winterdienst in Leissigen steht bevor
Wie die Gemeinde Leissigen berichtet, wird die Bevölkerung gebeten, wegen des Winterdienstes falsches Parken und andere Hindernisse auf Strassen zu vermeiden.

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen und Wegen) möglich sein.
Die Bevölkerung wird gebeten, gemäss Artikel 83 Strassengesetz vom 1. August 2020 und Artikel 55 und 56 Strassenverordnung vom 1. Januar 2020 ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder abzuräumen.
Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.