Das Trinkwasser in Leissigen entspricht den Anforderungen
Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums über die letzten durchgeführten Wasserproben haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Untersuchungsergebnisse (Dorf Leissigen) der bakteriologischen Qualität: Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Mietern auf Wunsch die einwandfreie Wasserqualität belegen
Liegenschaftsbesitzer, welche Wasser von Privatquellen an einzelne Mieter abgeben, müssen den Mietern auf Wunsch die einwandfreie Wasserqualität anhand privat durchgeführter Untersuchungen jederzeit belegen können. Eine amtliche Stichprobenkontrolle erfolgt bei solchen Versorgungen nur bei Verdacht auf Verunreinigung.
Die Besitzer von derartigen Liegenschaften sind ausdrücklich zur Selbstkontrolle nach Art. 26 des Lebensmittelgesetzes verpflichtet.