Der Bund soll den Anbau, Handel, Besitz und Konsum von Cannabis unter gewissen Auflagen legalisieren.
Bottenwil
Cannabis-Pflanzen in Töpfen. (Symbolbild) - Keystone
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Eine sorgfältig erarbeitete Neuregulierung solle das bestehende generelle Verbot von Cannabis ablösen, schreibt der Regierungsrat in seiner am Dienstag, 24. Mai 2022, beschlossenen Botschaft an den Kantonsrat. Insbesondere wegen des verbreiteten Aufkommens synthetischer Cannabinoide sei die gesundheitliche Problemlast des Cannabiskonsums erheblich gestiegen.

Eine Neuregulierung biete die Möglichkeit zur Kontrolle der Cannabisprodukte und führe somit auch zu einer Reduktion der gesundheitlichen Risiken. Der politische Prozess dazu sei auf Bundesebene bereits initiiert. Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit habe bereits den Auftrag, eine entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Dabei sollen laut Regierungsrat insbesondere einem strikten Jugendschutz und einer verstärkten Prävention Rechnung getragen werden. Ausserdem sollten die Ergebnisse der anlaufenden Pilotversuche zum nicht-medizinischen Cannabiskonsum angemessen berücksichtigt werden.

Eine Standesinitiative des Kantons Solothurn kann allenfalls dazu beitragen, die Ausarbeitung der gesetzlichen Regelung zu beschleunigen, wie es in der Botschaft heisst. Der Kantonsrat wird entscheiden, ob er die Standesinitiative nach «Bern» schicken will.

Cannabis mit einem THC-Gehalt von mindestens einem Prozent ist verboten

Der Kantonsrat hatte vor einem Jahr den eingereichten Volksauftrag «Standesinitiative Cannabis-Legalisierung» erheblich erklärt. Der Regierungsrat fasste gegen den eigenen Willen den Auftrag, eine entsprechende Standesinitiative auszuarbeiten.

Der Konsum von Cannabis mit einem THC-Gehalt von mindestens einem Prozent ist in der Schweiz gegenwärtig grundsätzlich verboten. Erwachsene können für den Konsum von Cannabis mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken bestraft werden, wie es in der Botschaft des Regierungsrats heisst.

Der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis für den eigenen Konsum ist jedoch nicht strafbar. Trotz dieses Verbots konsumieren in der Schweiz rund 222'000 Menschen regelmässig Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als einem Prozent zu Genusszwecken.

«Diese Situation wirft mehrere Probleme auf. Sie lässt einen bedeutenden Schwarzmarkt florieren», hält der Regierungsrat fest: «Die Produktequalität unterliegt keiner Kontrolle, die Repressionskosten sind hoch und es ist schwierig, die Konsumentinnen und Konsumenten mit Präventionsmassnahmen zu erreichen.»

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