Solothurner Pflegeheime: Freitodbegleitung soll zugelassen werden
Lang war es Solothurner Pflegeheimen gänzlich verboten, Sterbebegleitung durchzuführen. Jetzt wollen die Grünen das Recht darauf verankern.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grünen setzen sich für ein neues Gesetz der Sterbehilfe in Solothurn ein.
- Der Freitod soll zukünftig in allen Pflegeheimen erlaubt sein.
Lange Zeit war es Sterbehilfsorganisationen untersagt, Solothurner Pflegeheime zu betreten und dort Sterbehilfe anzubieten. Nun könnte eine neue Gesetzeslage die Rahmenbedingungen vollends verändern und die Heime dazu verpflichten, den Zugang zu ermöglichen. Das berichtet die «Solothurner Zeitung».
Anstoss durch Parteimitglied der Grünen
Erst seit 2018 dürfen Solothurner Pflegeheime selbst entscheiden, ob sie Suizidbegleitung gewähren. Infolgedessen erlaubt etwa die Hälfte der Heime mittlerweile den Zugang, während die andere Hälfte dies weiterhin verweigert.
Der Idee zur weiteren Regulierung stammte von einem älteren Mitglied der Grünen. Denn in seinem bevorzugten Heim sei der Zutritt für Sterbehilfeorganisationen nicht erlaubt – was ihm stark missfalle. Kantonsrat Christof Schauwecker hatte ein offenes Ohr für seinen Kollegen und nahm sich der Idee an.
Zunehmende Freitodbegleitungen in Heimen
Im Allgemeinen mache ein neues Gesetz Sinn: Laut der Sterbehilfsorganisation «Exit» steige die Zahl der Freitodbegleitungen in Pflegeheimen in den letzten Jahren deutlich. Trotzdem gebe es noch immer Vorbehalte – und das ein oder andere Heim sehe sich nicht ausreichend rechtlich geschützt.
Die Gesetzesänderung, die die Grünen anstreben, solle diesen Zustand verändern: In Zukunft sollen Pflegeheime in Solothurn verpflichtet sein, den Sterbehilfeorganisationen Einlass zu gewähren. Auf diese Weise würde die selbstbestimmte Entscheidung zum Freitod für Heimbewohner erleichtert werden.