Kanton Solothurn: 45 E-Trottinett- und Mofa-Fahrer verzeigt
Die Kantonspolizei Solothurn hat in der vergangenen Woche Lenkende von E-Trottinetts und Mofas kontrolliert. Dabei wurden 45 Widerhandlungen erfasst.

Vom 19. bis 25. Mai 2025 hat die Kantonspolizei Solothurn vermehrt Lenkerinnen und Lenker von E-Trottinetts und Mofas kontrolliert. Dabei hat sie 45 Widerhandlungen feststellen müssen, die eine Anzeige zur Folge haben.
In den meisten Fällen hatten die Lenkerinnen und Lenker entweder das Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht oder besassen keinen gültigen Führerausweis.
Zudem wurden einige Fahrzeuge, Mofas und E-Trottinetts, sichergestellt, die für den Strassenverkehr nicht zugelassen sind oder abgeändert wurden.
Polizei weist auf die wichtigsten Bestimmungen hin
Das Lenken eines E-Trottinetts ist ab 14 Jahren erlaubt. Für 14- bis 16-Jährige ist das Lenken eines E-Trottinetts oder eines E-Bikes (bis 500 W) nur mit einem gültigen Führerausweis der Kategorie M erlaubt.
Für Elektro-Zweiräder des Langsamverkehrs ist das Benützen von Radwegen oder Radstreifen obligatorisch. Fehlen solche, muss auf der Fahrbahn am rechten Strassenrand gefahren werden. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten.