Vor dem Richteramt Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn hat sich am heutigen Donnerstag eine 58-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung zu verantworten.
Vor dem Richteramt Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn muss sich eine 58-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung verantworten. Sie soll Ende 2018 in Derendingen SO ihren Lebenspartner erstochen haben. (Archivbild)
Vor dem Richteramt Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn muss sich eine 58-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung verantworten. Sie soll Ende 2018 in Derendingen SO ihren Lebenspartner erstochen haben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 58-Jährige muss sich heute Donnerstag in Solothurn vor Gericht verantworten.
  • Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung.

Vor dem Richteramt Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn hat sich am heutigen Donnerstag eine 58-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung zu verantworten. Sie soll Ende 2018 in Derendingen SO ihren Lebenspartner erstochen haben.

Zur tödlichen Auseinandersetzung zwischen der Frau und ihrem um ein Jahr älteren Lebenspartner war es am 8. Dezember 2018 gekommen. Mit Messerstichen verletzte sie den Mann schwer. Zwar versuchten Rettungssanitäter noch, den Verletzten wiederzubeleben. Aber vergeblich: Noch am Tatort starb er.

Tod in Kauf genommen

Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung – zumindest habe die Beschuldigte den Tod des Mannes in Kauf genommen, heisst es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung. In einem solchen Fall spricht man von Eventualvorsatz. Für vorsätzliche Tötung sieht das Schweizer Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor.

Die Polizei war an jenem Samstag kurz nach 09.00 Uhr morgens alarmiert worden. Die Frau bestreitet laut Staatsanwaltschaft nicht, den Tod ihres Freundes verursacht zu haben. Das Urteil wird am Freitag eröffnet.

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