Nach dem Verwaltungsgericht widerspricht das 74-Millionen-Projekt für die Umfahrung Klus in Balsthal in Solothurn den Vorgaben des Natur- und Heimatschutzes.
Justitia
Eine Statue der Justitia. - dpa
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Das Verwaltungsgericht stützt sich auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Eidgenössischen Natur-und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EDK). Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor.

«Das Vorhaben würde den Zusammenhang von Siedlung und natürlich geformter Landschaft, das heisst den Charakter der historisch gewachsenen Strukturen praktisch im ganzen Ortsbild von nationaler Bedeutung stark verändern und die ortsbildlichen Qualitäten schmälern», hiess es im Gutachten.

Es bestehe kein Anlass, von der fachlichen Beurteilung durch die eidgenössischen Kommissionen abzuweichen, hält das Verwaltungsgericht in seinen Erwägungen fest. Entsprechend sei von einem schweren Eingriff in die durch das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) vorgegebenen Schutzziele auszugehen.

Schwerer Eingriff ins Bundesinventar

Am Bau der Umfahrungsstrasse bestehe kein gleichwertiges Interesse von nationaler Bedeutung. Selbst davon ausgehend, dass der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Luftverschmutzung ein gleichwertiges nationales Interesse wie der Schutz der im Isos verzeichneten Kulturgüter darstelle, vermöge die hier zu erwartende Verbesserung für die Einwohner der Inneren Klus und von Balsthal den schweren Eingriff ins Isos nicht zu rechtfertigen.

«Dafür sind die Verbesserungen zu marginal, zumal eine Umlagerung der Lärmbelastung stattfindet und sich die Luftqualität mit neuen Technologien und vermehrter Nutzung des Homeoffice grundsätzlich verbessern dürfte», hält das Verwaltungsgericht weiter fest.

Von den Schutzzielen eines Bundesinventars dürfe nur abgewichen werden, wenn bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstünden. Am Bau der Umfahrungsstrasse bestehe kein gleichwertiges Interesse von nationaler Bedeutung, auch wenn sich das Gericht der lästigen Stausituation in der Klus durchaus bewusst sei.

Die Beschwerden gegen den Regierungsrat

Die Beschwerden gegen den Regierungsrat hatten der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und drei Privatpersonen eingereicht. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Mai 2022 ist noch nicht rechtskräftig. Der unterlegene Kanton Solothurn kann den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.

Das Solothurner Stimmvolk hatte am vergangenen 26. September den kantonalen Kostenanteil von 63,7 Millionen Franken für das umstrittene Strassenbauprojekt in Balsthal gutgeheissen. Der Entscheid fiel mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59 Prozent.

Die geplante rund ein Kilometer lange Umfahrungsstrasse kostet insgesamt 74 Millionen Franken. Die Klus bei Balsthal ist ein topografischer Engpass. Der Verkehrsstau ist seit Jahrzehnten ein Problem.

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