Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden im Kanton Solothurn dürfen das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter auf kommunaler Ebene nicht auf 16 Jahre senken.
Kurt Fluri
Die Altstadt von Solothurn. - Keystone
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Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden im Kanton Solothurn dürfen das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter auf kommunaler Ebene nicht auf 16 Jahre senken. Der Solothurner Kantonsrat hat diese Vorlage am Dienstag in zweiter Lesung knapp abgelehnt.

Gegen die entsprechende Änderung der Kantonsverfassung stimmten 48 Kantonsräte, dafür 45. Zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte sagten 47 Parlamentarier Nein und 45 Ja. In der ersten Lesung Anfang September hatte der Kantonsrat der Vorlage noch knapp zugestimmt. Auch der Regierungsrat argumentierte für die Vorlage.

Gegen die Senkung des Stimmrechtsalters äusserten sich die FDP und die SVP. Der FDP-Sprecher argumentierte, man dürfe die zivile und die politische Mündigkeit nicht trennen. Der SVP-Sprecher sagte bereits in der ersten Lesung, es sei falsch, das aktive und passive Wahlrecht auseinanderzunehmen.

Für die Senkung des Stimmrechtsalters sprach sich die SP-Fraktion aus. Ihr Sprecher sagte, man halte 16-Jährige für urteilsfähig.

Auch die CVP/EVP/GLP-Fraktion unterstützte das Vorhaben grossmehrheitlich. Die Jugendlichen seien bereit. Laut der Sprecherin der grünen Fraktion ist die Demokratie nur so gut, wie sie die Gesellschaft abbildet.

Das aktive Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene ermöglicht, an Abstimmungen in der Gemeinde und an Gemeindeversammlungen teilzunehmen, zu wählen und Wahlvorschläge zu unterzeichnen. Das passive Wahlrecht hingegen ist die sogenannte Wählbarkeit.

In der Schweiz dürfen Jugendliche mit vollendetem 16. Lebensjahr nur im Kanton Glarus auf kommunaler und kantonaler Ebene abstimmen. Das passive Wahlrecht besteht aber auch in Glarus erst ab 18 Jahren.

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