Kanton Solothurn: Kontrollschilder dürfen künftig übertragen werden

    Im Kanton Solothurn hat der Regierungsrat die Verordnung zum neuen Motorfahrzeugsteuergesetz erlassen. Kontrollschilder sind künftig übertragbar.

    Kanton Solothurn
    Baseltor der Stadtmauer von Solothurn (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Der Regierungsrat hat die Verordnung zum neuen Gesetz über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuer erlassen. Zuvor war die Referendumsfrist gegen das Gesetz unbenutzt abgelaufen. In der Verordnung werden unter anderem die Zahlungsfristen oder die Übertragung von Kontrollschildern geregelt.

    Hintergrund: Der Kantonsrat hat am 6. Mai 2026 die Totalrevision des Gesetzes über die Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge und Fahrräder sowie des Gesetzes über die Schiffssteuer beschlossen. Beide Gesetze und die bisherige kantonsrätliche Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe werden im neuen Gesetz über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuern zusammengeführt. Die Gebühren des Strassenverkehrsamtes werden künftig im kantonalen Gebührentarif geregelt.

    Zahlungsfristen und Übertragung von Kontrollschildern

    Das neue Gesetz delegiert die Ausführungsbestimmungen an den Regierungsrat. Dieser hat die entsprechende Verordnung nun erlassen. Darin werden Zahlungsfristen, der Steuererlass- oder die Steuerbefreiung für Personen mit einer Mobilitätsbehinderung sowie die Übertragung von Kontrollschildern und die Versteigerungsbedingungen festgehalten. Die Verordnung untersteht dem Kantonsratsveto. Die Frist beträgt 60 Tage.

    Für die Halterinnen und Halter von Motorfahrzeugen und Schiffen ändert sich im Alltag wenig: Neu können jedoch Kontrollschilder mit drei- oder mehrstelligen Nummern von einer Person auf eine andere Person mit Zustimmung des Amtes übertragen werden. Bisher war die Übertragung nur zwischen Ehegatten oder bei Firmenzusammenschlüssen möglich. Die Gebühren für die Übertragung sind im Gebührentarif des Kantons festgehalten und entsprechen den Gebühren für die freihändige Abgabe.

    Neue Bezeichnung als Strassenverkehrsamt

    Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes, voraussichtlich ab 1. Januar 2027, wird die Motorfahrzeugkontrolle neu Strassenverkehrsamt genannt. Mit der Umbenennung werden auch die Bezeichnungen in weiteren kantonalen Erlassen, die auf die Motorfahrzeugkontrolle Bezug nehmen, per gleichem Stichtag nachgeführt.

    Kommentare

    User #5607 (nicht angemeldet)

    Alles natürlich noch mit einer kleinen, versteckten "Bearbeitungsgebühr"

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    dfg
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